Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen
Vorläufig Aufgenommene würden «regelmässig Opfer von häuslicher Gewalt», teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 13. Oktober auf Twitter mit. Ein Gesuch um Wohnortswechsel in einen anderen Kanton sei bisher aber nur selten bewilligt worden. Um das Opfer zu schützen, werde diese Praxis nun geändert.
Neu könnten diese Personen den Aufenthaltskanton wechseln. Die Praxisänderung bewilligt im Einzelfall das SEM.
Bisher hat das SEM bei Fällen von häuslicher Gewalt regelmässig keine schwerwiegende Gefährdung der Gesundheit und damit keine sogenannte Anspruchskonstellationen angenommen, wie das Staatssekretariat auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitag bekannt gab.
Opfer von häuslicher Gewalt seien zu ihrem Schutz auf die straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten im aktuellen Wohnsitzkanton verwiesen worden und hätten häufig in der Nähe der Täterperson wohnhaft bleiben müssen, präzisierte das SEM. Die Praxisänderung stehe im Einklang mit der bundesrätlichen Roadmap zur häuslichen Gewalt. (sda/no)