Kirchenratswahl wird verschoben
An der Synode der reformierten Kirche des Kantons Zürich hat die Verschiebung der Kirchenratswahl für viel Gesprächsstoff gesorgt. Die Mitglieder der Exekutive sollten aus Sicht des Kirchenparlaments nicht mehr anlässlich der konstituierenden Versammlung der Kirchensynode im Herbst gewählt werden, sondern erst später, damit neugewählte Synodale sich ein besseres Bild über die Kandidierenden machen können.
Drei Varianten standen dabei zur Diskussion. Der Antrag des Büros der Kirchensynode auf eine Verschiebung auf die nächste – auf die konstituierende Sitzung folgende – Versammlung fand dabei eine Mehrheit. Keine Chance hatten die als Motionen eingereichten Varianten auf Verschiebung um sechs Monate respektive zwei Jahre. Die nächste Kirchenratswahl findet folglich am 21. November 2023 statt.
Parallel zur Verschiebung werden organisatorische Massnahmen in die Wege geleitet, damit neugewählte Synodale schneller in den Ratsbetrieb finden: Unter anderem soll ein fraktionsübergreifendes Hearing mit allen Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchenrat veranstaltet werden.
Pfarrmangel entschärfen
Weiter lud Jacqueline Sonego Mettner mit einem Postulat den Kirchenrat ein zu prüfen, wie es Pfarrerinnen und Pfarrern ermöglicht werden kann, über das Pensionsalter hinaus im Dienst zu bleiben. Hintergrund ist der sich verschärfende Pfarrmangel. «Es ist ein wunderbarer Beruf, trotzdem entscheiden sich zu wenige dafür», sagte die Synodale und Pfarrerin laut Mitteilung. Deswegen müsste es möglich sein, dem Personalmangel – neben der Gewinnung neuer Pfarrpersonen – durch eine Verschiebung der ordentlichen Pensionierung zu begegnen. Der Kirchenrat nahm das Postulat entgegen.
Auch das Postulat «Wahlkirchgemeinde» von Peter Nater, Liberale Fraktion, nahm der Kirchenrat entgegen. Der Vorstoss verlangt die Prüfung des Anliegens, dass die Mitglieder der Landeskirche selbst wählen können, welcher Kirchgemeinde sie angehören möchten.
Gemeinsamkeiten betonen
Neben den politischen Geschäften wurde an der Synode auch ein ökumenischer Meilenstein gefeiert, der vor 50 Jahren erreicht worden ist: Die Leuenberger Konkordie, die bis heute für die evangelischen Kirchen der Welt bedeutsam ist. Dass Reformierte und Lutheraner gemeinsam Abendmahl feiern, ist erst seit dieser vor 50 Jahren gefundenen Übereinkunft möglich.
1973 zog man auf dem Leuenberg in Baselland einen Schlussstrich unter den innerprotestantischen Zwist. Der Leuenberger Konkordie gedenkt man in diesem Jahr in ganz Europa. Auch die Zürcher Reformierten würdigten im Rahmen der Kirchensynode das ökumenische Dokument, an dessen Erarbeitung die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) mitbeteiligt war.
EKS-Präsidentin Rita Famos sowie zwei ihrer Vorgänger in diesem Amt, Heinrich Rusterholz und Thomas Wipf, erinnerten in Grussworten an die Errungenschaft der innerprotestantischen Ökumene. Gemeinsames betonen anstatt das Trennende, das sei auch heute der Grundsatz, der für die Weiterentwicklung der Ökumene und des interreligiösen Dialogs Bedeutung habe, liess sich Thomas Wipf zitieren. (bat)