Keine Straffreiheit für Flüchtlingshelfer
Der Ständerat hat am 17. Dezember zwei Petitionen für Straffreiheit für Flüchtlingshelfer mit 28 zu 13 Stimmen abgelehnt. Eingereicht hatten die Bittschriften die Organisationen Solidarité sans frontières und Groupe de Saint-François.
Sie verlangten eine Anpassung des Ausländergesetzes. Menschen, die aus humanitären Motiven andere bei der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise unterstützen oder rechtswidrige Aufenthalte in der Schweiz ermöglichen, sollten nicht bestraft werden.
«Kein Bedarf für Gesetzesänderungen»
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission sah angesichts der Möglichkeiten für Geflüchtete, in die Schweiz einzureisen und ein Asylgesuch zu stellen, keinen Bedarf für Gesetzesänderungen. Eine Minderheit hätte die Petition annehmen wollen und gewünscht, dass die Kommission eine Kommissionsmotion zum Anliegen verfassen sollte.
Abgelehnt hat der Ständerat zudem zwei Petitionen, mit denen die Jugendsession Unternehmen bezüglich Verantwortung, Ethik, Umwelt, Menschen- und Arbeitsrechte in die Verantwortung nehmen wollte. Die Anliegen seien in der abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative enthalten, hielt die Rechtskommission dagegen. (sda/mos)