Migration

Italien muss Seenotretter entschädigen

Im Fall der 2019 von italienischen Behörden beschlagnahmten «Sea Watch 3» hat ein Gericht den Seenotrettern eine Entschädigung zugesprochen. Die rechtsnationale Regierung kritisiert das Urteil scharf.

Die zivilen Seenotretter haben in Italien einen juristischen Sieg errungen. Ein Gericht in Palermo urteilte, dass für die Festsetzung der «Sea Watch 3» der gleichnamigen Seenotrettungsorganisation eine Entschädigung von rund 69'000 Franken gezahlt werden muss.

Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni kritisierte die Entscheidung auf der Internetplattform X scharf. «Ist es die Aufgabe der Richter, das Gesetz durchzusetzen oder diejenigen zu belohnen, die sich damit brüsten, das Gesetz nicht zu respektieren?», fragte Meloni in einem Video.

Die «Sea Watch 3» war im Sommer 2019 im Hafen von Lampedusa beschlagnahmt worden, nachdem die Kapitänin Carola Rackete das Schiff nach wochenlangem Warten mit 40 geretteten Geflüchteten und Migranten an Bord ohne Erlaubnis der italienischen Behörden dort angelegt hatte. Bei dem Manöver wurde ein Boot der italienischen Finanzpolizei gerammt. Unter dem heutigen Vizepremier und Verkehrsminister Matteo Salvini, der damals Innenminister war, verfolgte Italien eine Politik der «geschlossenen Häfen».

Salvini äusserte sich ebenfalls kritisch zu dem Urteil und kritisierte die Zahlung einer Entschädigung. Die rechtsnationale Regierung von Meloni ist seit Monaten im Streit mit der italienischen Justiz. Immer wieder werfen Meloni und Salvini Richtern vor, mit ihren Urteilen Politik zu machen. Am 22. und 23. März wird in Italien ein Referendum über eine Justizreform der Regierung abgehalten. (epd/ dst)

Beitrag teilen

Lesen Sie mehr zum Thema