Krieg im Nahen Osten

Internationale Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Spitze beantragt

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs wirft dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dem Anführer der Hamas Jihia al-Sinwar schwere Verbrechen vor. Beide Seiten reagierten empört auf die Anträge.

Am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) laufen seit Monaten Ermittlungen wegen mutmasslicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zuge des Gaza-Krieges. Nun hat der verantwortliche Chefankläger Karim Khan für Aufsehen gesorgt. Er hat beim Gericht internationale Haftbefehle gegen verschiedene israelische Spitzenpolitiker sowie gegen die Hamas-Führung beantragt.

Betroffen sind der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie der israelische Verteidigungsminister Joav Galant. Die Hamas-Haftbefehle richten sich gegen den Anführer Jihia al-Sinwar, seinen Stellvertreter Mohammed Deif und den Auslandschef der Organisation, Ismail Hanija.

Den Hamas-Führern wirft der Ankläger unter anderem «Ausrottung» sowie Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Er forderte die Terrororganisation auf, alle israelischen Geiseln umgehend freizulassen und für die «sichere Rückkehr zu ihren Familien» zu sorgen.

Ministerpräsident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant werden von Khan unter anderem beschuldigt, für das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung sowie für willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilistinnen verantwortlich zu sein. Khan betonte zwar das Recht Israels, seine Bevölkerung gegen alle Angriffe zu verteidigen. Er erklärte jedoch zugleich, dieses Recht entbinde Israel nicht von der Pflicht, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.

Auslöser des Gaza-Krieges war das beispiellose Massaker mit mehr als 1200 Toten, das Terroristen der Hamas und anderer Gruppen am 7. Oktober in Israel verübt hatten. Im folgenden Krieg wurden nach Angaben der Gesundheitsbehörde bisher über 35'450 Menschen im Gazastreifen getötet, wobei die unabhängig kaum zu verifizierende Zahl nicht zwischen Zivilisten und Kämpfern unterscheidet.

Ob die beantragten Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter der Vorverfahrenskammer des IStGH entscheiden. Wenn sie die Tatvorwürfe als bestätigt ansehen, kann das Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet werden.

Heftige Kritik an Haftbefehlen

Israel kritisierte die Anträge gegen Netanjahu und Galant scharf. Aussenminister Israel Katz sprach von einer «skandalösen Entscheidung». Diese stelle «einen frontalen, zügellosen Angriff auf die Opfer des 7. Oktobers und unsere 128 Geiseln in Gaza» dar. «Während die Mörder und Vergewaltiger der Hamas Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen unsere Brüder und Schwestern begehen, erwähnt der Chefankläger im gleichen Atemzug unseren Ministerpräsidenten und Verteidigungsminister, neben den verabscheuungswürdigen Nazi-Monstern der Hamas – eine historische Schande, die für immer in Erinnerung bleiben wird», sagte Katz nach Angaben seines Büros.

Ähnliche Stellungnahmen gab es von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, Präsident Itzchak Herzog, der Opposition und dem israelischen Parlament. Auch Deutschland, Österreich und die USA kritisierten, dass durch die Haftbefehle Israel und die Terrororganisation Hamas gleichgestellt würden.

Der südafrikanische Präsident Cyril Ramaphosa hingegen begrüsste das Vorgehen des Chefanklägers am Strafgerichtshof. Südafrika hatte seinerseits den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wiederholt zu Massnahmen gegen Israel aufgefordert und dem Land Völkermord vorgeworfen.

Die Hamas kritisierte ihrerseits die Anträge des Chefanklägers auf Haftbefehle gegen ihre Anführer. «Seine Entscheidung vergleicht das Opfer mit einem Henker und ermutigt die (israelische) Besatzung, den genozidalen Krieg fortzusetzen», hiess es in einer Stellungnahme, die von dem Hamas-nahen TV-Sender Al-Aksa verbreitet wurde. In einer weiteren Stellungnahme forderte die Hamas zudem eine Strafverfolgung aller israelischen Befehlshaber.

Eingeschränkte Bewegungsfreiheit

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Hamas-Anführer Sinwar und Deif sich seit Beginn des Gaza-Kriegs vor mehr als sieben Monaten im unterirdischen Tunnelsystem der Hamas im Gazastreifen versteckt halten. Der Hamas-Auslandschef Hanija führt dagegen Berichten zufolge mit einem Teil seiner Familie seit Jahren ein Luxusleben in Katar.

Das Gericht hat zwar keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle selbst zu vollstrecken. Jedoch ist die Bewegungsfreiheit der Gesuchten dadurch erheblich eingeschränkt. Denn im Falle von Haftbefehlen sind alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet, die Beschuldigten festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen, sobald sie sich in ihrem Land befinden. 139 Staaten weltweit haben das Römische Statut – die vertragliche Grundlage des IStGH – unterzeichnet, 124 davon haben es ratifiziert. Israel gehört neben den USA, Russland und China zu den Staaten, die das Gericht nicht anerkennen. Aber die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat. Daher darf der IStGH-Ankläger dort auch ermitteln. (sda/ pef)