Sexueller Missbrauch
Gutachten entlastet EKD-Vorsitzende Fehrs
Es sind Vorwürfe, die seit Jahren laut waren. Sogar an der Synode im November 2024, als Kirsten Fehrs zur Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewählt wurde (ref.ch berichtete), erhoben sie Betroffenenvertreter: Fehrs soll als Leiterin einer Untersuchungskommission die Aufklärung eines mutmasslichen Missbrauchsfalls verschleppt haben. Als Grund führten die Kritiker an: Die Hamburger Bischöfin Fehrs sei dem beschuldigten Pastor freundschaftlich verbunden gewesen.
Der Eklat an der Synode war so gross, dass ihm das Magazin «Zeitzeichen» einen ganzen Artikel widmete. Demnach sei nach der angriffigen Wortmeldung die Synode unterbrochen worden, die Ratsmitglieder hätten sich in Grüppchen beraten und schliesslich eine Stellungnahme angekündigt.
Die Stimmung war offenbar so angespannt und die Lage so prekär, dass sich der Journalist an die EKD-Synode von 2023 erinnert fühlte: «So lag in diesem Stunden erneut ein Hauch von Ulm in der Luft, als die damalige EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus wenige Tage nach dem letzten Synodentreffen vor einem Jahr sich schliesslich zu einem Rücktritt gezwungen sah.»
Ähnliche Vorwürfe gab es schon einmal
Auch Annette Kurschus, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), war damals vorgeworfen worden, nicht transparent mit einem Missbrauchsfall umgegangen zu sein. In den 1990er-Jahren soll ein Kirchenmusiker mutmasslich Jugendliche missbraucht haben. Er arbeitete in der Kirchgemeinde, in der Kurschus Pfarrerin war. Sie pflegte einen freundschaftlichen Umgang mit dem Mann und dessen Familie. Der Vorwurf stand im Raum, dass sie deshalb befangen gewesen war.
Eine Lokalzeitung hatte den Fall publik gemacht. Nach der lauten Kritik an der EKD-Synode 2023 konnte sich Kurschus nicht mehr im Amt halten und trat im November zurück (ref.ch berichtete). Kommissarisch übernahm damals Kirsten Fehrs den Vorsitz des EKD-Rats.
Eine ausführliche Untersuchung eines Wirtschaftsprüfers arbeitete den Fall auf und brachte im Mai 2025 unter anderem zu Tage, dass sich Kurschus mit Fehrs über den Fall des Kirchenmusikers ausgetauscht hatte (ref.ch berichtete). Laut jenem Bericht hat diese ihr geraten, Ruhe zu bewahren und abzuwarten. Im Bericht heisst es: «Auch habe die damalige stellvertretende Vorsitzende zu diesem Zeitpunkt keinen Grund gesehen, den Rat der EKD zu informieren.» Kurschus gab an, sich nicht erinnern zu können, zu welchem Zeitpunkt dieses Gespräch stattgefunden habe.
Zurück zum mutmasslichen Missbrauchsfall in Hamburg. Ein mit der Betroffenen bekannter Psychologe warf Fehrs vor, als Leiterin der Untersuchungskommission jahrelang ihre Befangenheit vertuscht zu haben. Und zwar durch «etliche Amtsverfehlungen und einen Amtsverrat». Die Vorwürfe waren massiv, die Nordkirche gab eine Untersuchung in Auftrag.
Kein Fehler bei Fehrs Verhalten
Nun ist Fehrs durch ein Gutachten entlastet worden. Sie habe weder gegen strafrechtliche Bestimmungen noch gegen kirchenrechtliche Verfahrensvorgaben verstossen, heisst es darin, wie die evangelische Nordkirche mitteilte.
Erstellt hatte es eine Kölner Anwaltskanzlei, die vor wenigen Jahren bereits den Umgang der Leitung des Bistums Köln mit Missbrauchsfällen der letzten vier Jahrzehnte untersucht hatte.
Für die evangelisch-lutheranische Nordkirche prüfte die Kanzlei, ob die unabhängig arbeitende Unterstützungsleistungskommission (ULK) unter Fehrs Leitung ihre Aufgaben ordnungsgemäss durchgeführt hatte, erklärte ein Sprecher.
Die Anwaltskanzlei kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Betroffenen erhobenen Vorwürfe, die damalige Vorsitzende der ULK, Bischöfin Fehrs, und die übrigen Kommissionsmitglieder hätten Recht verletzt, unbegründet sind. Insbesondere seien keine Verstösse gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen oder Mitwirkungsverbote aufgrund von Befangenheit oder strafrechtliche Delikte im Rahmen der Kommissionsarbeit festgestellt worden, betonte der Sprecher.
Mit Material der epd.