Bundesratsentscheid

Gottesdienste können weiter stattfinden

Der Bundesrat verschärft die Corona-Massnahmen und verbietet öffentliche Veranstaltungen. Religiöse Feiern bleiben aber erlaubt, mit maximal 50 Personen.

Weil die Corona-Fallzahlen in der Schweiz weiterhin hoch sind und in vielen Kantonen ansteigen, will der Bundesrat die Anzahl der Kontakte weiter reduzieren. Öffentliche Veranstaltungen sind deshalb nicht mehr erlaubt. Allerdings macht der Bundesrat eine Ausnahme für religiöse Feiern, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen. Dies teilte er am 11. Dezember mit.

Die Höchstgrenze von 50 Teilnehmenden gilt dabei weiterhin, auch für die Kirchen. In kleinere Kirchen dürften so viele Gläubige hineingelassen werden, wie es die Abstandsregeln zulassen, so Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz.

Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen

Im privaten Rahmen bleiben Treffen bis maximal zehn Personen erlaubt. Der Bundesrat empfiehlt aber dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung sei klar und ermögliche Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.

Schärfere Regeln gelten für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen. Neu müssen sie um 19 Uhr schliessen. Mit Ausnahme von Bars und Restaurants müssen die Einrichtungen auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.

Eine Ausnahme sieht der Bundesrat vor für Kantone «mit günstiger epidemiologischer Entwicklung». Sie können die Sperrstunde bis auf 23.00 Uhr ausweiten. (mos)