Zürich

Friedhof Sihlfeld wird Fall fürs Bundesgericht

Wegen Lärm hatte ein Mieter eines Familiengrabs die Schliessung des Friedhofs Sihlfeld in der Nacht verlangt. Nun will die Stadt am Bundesgericht für Klarheit sorgen.

Partys und Sonnenbadende auf dem Friedhof Sihlfeld hatten zu Klagen geführt, und der Mieter eines Familiengrabs hatte 2020 mit Hinweis auf die Drogen- und Stricherszene die nächtliche Schliessung der Anlage verlangt. Nun wird der Zürcher Friedhof Sihlfeld eine Angelegenheit für das Bundesgericht. Die Stadt zieht ein Urteil des Verwaltungsgerichts weiter. Dieses hatte ihr zwar Recht gegeben und sie muss den Friedhof nachts nicht schliessen, aber die Stadt will eine rechtliche Grundsatzfrage vom obersten Gericht klären lassen.

Der Stadtrat ist zwar erfreut, dass der Friedhof Sihlfeld nachts nicht geschlossen werden muss, wie er am Mittwoch mitteilte. Aber er ist der Ansicht, dass er bereits die vom Verwaltungsgericht geforderten Massnahmen, um für Ruhe und Frieden zu sorgen, getroffen hat.

Ausserdem ist der Stadtrat – anders als das Verwaltungsgericht – der Auffassung, dass er grundsätzlich nicht verpflichtet war, auf das Begehren zur Schliessung des Friedhofs einzutreten. Nun soll das Bundesgericht klären, unter welchen Voraussetzungen von der Stadt konkrete Massnahmen gefordert werden können und die Stadt auf solche Begehren einzutreten hat, wie es in der Mitteilung heisst. (sda/bat)