Werbeverbot für Abtreibungen in Deutschland soll fallen

Die Evangelischen Frauen in Deutschland haben sich für die Abschaffung eines Paragrafen ausgesprochen, der Werbung für Abtreibungen verbietet. Der Paragraph wurde 1933 von den Nationalsozialisten in Kraft gesetzt.


Der Paragraf 219a soll gemäss den Evangelischen Frauen in Deutschland abgeschafft werden. Denn er verhindere, dass Frauen in Notlagen sich eigenständig und unabhängig von Beratungsstellen informieren lassen könnten, sagte die Verbandsvorsitzende Susanne Kahl-Passoth am 19. Februar in Hannover. Am 22. Februar findet im Bundestag die erste Lesung zur möglichen Abschaffung des Paragrafen 219a statt.

Der Paragraf verbietet Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder «in grob anstössiger Weise». Es sei erschreckend und skandalös, dass noch im Jahr 2018 ein Gesetz Bestand habe, das als eines der ersten Gesetzesvorhaben der Nationalsozialisten 1933 in Kraft trat, sagte Kahl-Passoth. «Das Selbstbestimmungsrecht und auch das Recht auf freie Arztwahl werden damit eingeschränkt – mit Blick auf unser freiheitlich-demokratisches Grundgesetz halte ich das für verfassungswidrig.»

Frauenärztinnen verurteilt

Das Amtsgericht Giessen hatte im vergangenen November die Giessener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6’000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Vergangene Woche wurde bekannt, dass zwei weitere Ärztinnen aus Hessen angezeigt wurden, weil sie auf ihrer Webseite unter der Rubrik «Angebot» auf den «Schwangerschaftsabbruch» hinweisen.

Der Verband Evangelische Frauen in Deutschland (EFiD) mit Sitz in Hannover ist nach eigenen Angaben als Dachverband die Stimme evangelischer Frauen in Kirche und Gesellschaft. Zur EFiD gehören 39 Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund drei Millionen Mitgliedern. (epd/bat)