Die Journalistin habe in ihrem Selbstversuch unter falscher Identität auftreten dürfen, damit sie ein möglichst authentisches Bild der Beratung habe zeichnen können, schreibt der Presserat in seinem Communiqué von Dienstag, 16. September. Die Öffentlichkeit habe nämlich ein Recht darauf, mehr über diesen Verein zu wissen. Denn die Spitäler verschiedener Schweizer Orte arbeiteten mit der Organisation zusammen, indem sie von dieser Babyfenster finanzieren und unterhalten liessen, hält der Presserat fest.
Journalistin zeigte Gegensätze der Beratung auf
Die «Zeit»-Autorin habe im Text geschildert, wie die SHMK-Beraterin «alles daran setzt, die schwangere Frau davon zu überzeugen, das Kind auszutragen. Dies auch mit grosszügigen finanziellen Hilfsangeboten, die aus Spendengeldern der Zewo-zertifizierten Stiftung stammen.» Die Zewo ist die Schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen.
Die Journalistin stelle dem «Ablauf einer Beratung bei der SHMK auch das Vorgehen einer staatlich anerkannten Beratungsstelle gegenüber, wo Ergebnisoffenheit der Beratung herrschen soll. Ganz anders eben bei der SHMK: Dort werde den Frauen mit Falschinformationen und mit Horrorszenarien bezüglich Ablauf und Folgen einer Abtreibung Angst gemacht», heisst es in der Mitteilung des Presserates.
SHMK-Präsident Dominik Müggler habe in der «Zeit» Stellung nehmen können, schreibt der Presserat. Die SHMK beklagte gegenüber der Presserat, mit der verdeckten Recherche habe die Autorin die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Zudem sei die Autorisierung von Zitaten vorgeschrieben.
Stiftung konnte Stellung nehmen
Die SHMK habe sich vor Veröffentlichung des Artikels umfassend äussern können, hält der Presserat fest. Ihre Stellungnahme sei «gleichermassen prominent aufgemacht gewesen wie der Artikel und integral abgedruckt worden». Es habe ein «eminentes öffentliches Interesse bestanden an einer unverfälschten Innensicht auf die Beratungstätigkeit der SHMK, zumal diese Zewo-zertifiziert sei». Das «Innenleben» solcher Beratungen sei nur durch einen Selbstversuch zu illustrieren gewesen.
Verdeckte Recherchen seien nur ausnahmsweise zulässig, «wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den recherchierten Informationen besteht und wenn diese Informationen nicht auf einem anderen Weg hätten beschafft werden können». Ein Eingriff in die Privatsphäre der Beschwerdeführerin oder deren Mitarbeiterinnen liege nicht vor. Das Autorisieren von Zitaten laufe Sinn und Zweck einer verdeckten Recherche zuwider.
Die SHMK trete pointiert in der Öffentlichkeit auf. Hinzu komme, dass das Thema Abtreibung bei der Veröffentlichung des Artikels im Vorfeld der Abstimmung über die Abtreibungsfinanzierung im Fokus der Öffentlichkeit stand. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an Informationen über die Beratungsdienstleistungen dieser Organisation «bestand demnach zweifelsohne». – Die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» ist am 9. Februar 2014 vom Schweizer Stimmvolk deutlich abgelehnt worden.
Der Presserat kommt zum Schluss: Die Journalistin hat die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten nicht verletzt, sondern weitgehend sachlich über die Welt strenger Abtreibungsgegner berichtet. (kipa)