EU erlässt weitere Sanktionen wegen Menschenrechtsverstössen
Die EU hat wegen anhaltender Verstösse gegen Menschenrechte im Iran weitere Strafmassnahmen beschlossen. Die Strafen richten sich gegen zwei Einrichtungen und fünf Einzelpersonen, die nun unter anderem nicht mehr in die EU einreisen dürfen und deren Vermögenswerte in der EU eingefroren werden, wie die EU-Aussenministerinnen beschlossen.
Zu den neu auf die entsprechende Sanktionsliste aufgenommenen Personen gehören den Angaben zufolge unter anderem ein Kommandeur einer Teheraner Polizeiorganisation und der Sprecher der iranischen Polizei.
Neben dem Beschluss zum mittlerweile achten Sanktionspaket forderte die EU den Iran erneut auf, keine Todesurteile mehr gegen Demonstranten zu verhängen oder zu vollstrecken. Allen Inhaftierten solle ein ordnungsgemässes Verfahren gewährt werden. Die deutsche Aussenministerin Annalena Baerbock hatte die Menschenrechtslage im Iran zum wiederholten Male kritisiert. «Die brutale Unterdrückung in Iran geht leider weiter», sagte sie vor dem Treffen mit ihren Amtskollegen.
2022 wurden durch den Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini im Polizeigewahrsam landesweite Proteste im Iran ausgelöst. Die junge Frau war festgenommen worden, nachdem sie gegen die Kopftuchregeln verstossen haben soll.
Die anschliessenden Demonstrationen entwickelten sich zur grössten Belastungsprobe für Irans Staatsführung seit Jahrzehnten. Die Regierung in Teheran geht gewaltsam gegen diese vor. Erst am Freitag waren drei weitere Teilnehmer der Massenproteste gegen die Staatsführung hingerichtet worden. (sda/ bat)