EKS-Rat fordert Anpassungen
Am 15. Mai 2022 hat das Schweizer Stimmvolk der Einführung der Widerspruchsregelung im Bereich der Spende von Organen, Geweben und Zellen zugestimmt. Wer nicht möchte, dass seine Organe und Gewebe nach dem Tod entnommen werden, muss sich künftig aktiv dagegen aussprechen.
Wie die mit einem Ja-Anteil von 60 Prozent angenommene Vorlage umgesetzt werden soll, wird in der Transplantationsverordnung geregelt. Anfang Mai hat der Bundesrat die Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, in der sich unter anderem auch der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) äussern kann.
Der EKS-Rat war ursprünglich gegen die Vorlage. Nach der Annahme der Widerspruchslösung will er sich nun dafür einsetzen, dass möglichst viele Menschen ihre Organe zur Verfügung stellen – «und dadurch vielen schwerstkranken Menschen ein gutes Leben ermöglicht wird», wie er in einer Mitteilung schreibt.
«Unakzeptabel» - «riskant»
Mit der Umsetzung ist der EKS-Rat grundsätzlich einverstanden. In mehreren Punkten fordert er jedoch Anpassungen in der Transplantationsverordnung. So müsse diese zwingend mit den ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) übereinstimmen.
In den Richtlinien der SAMW werde – im Gegensatz zur Verordnung – der Widerspruch der Angehörigen einbezogen. Und zwar auch dann, wenn sie nicht erreichbar sind, ihre ablehnende Haltung zu einer Organspende aber bekannt ist. «Ein solcher Gegensatz führt die Ärzteschaft in ein Dilemma und muss aufgelöst werden», schreibt der EKS-Rat.
Unakzeptabel sei zudem die Auffassung des Gesetzgebers, dass bereits vor der endgültigen Klärung eines möglichen Widerspruchs mit vorbereitenden Massnahmen zur Organentnahme begonnen werden könne.
Als weiteren kritischen Punkt nennt der Rat die Kopplung des Organspenderegisters an den elektronischen Identifikationsnachweis (E-ID). «Das ist riskant, weil Probleme bei der Einführung der E-ID unmittelbar negative Auswirkungen auf die Organverteilung hätten», heisst es in der Mitteilung.
Frühestens ab 2026
Problematisch sei auch die Rolle von Swisstransplant. Die nationale Stiftung wird weiterhin das Spendenregister führen und über Organspende informieren. Neu soll sie aber auch dafür zuständig sein, die Bevölkerung zu informieren, dass sie einer Organentnahme widersprechen kann. Der Rat plädiert dafür, «die beiden sich widersprechenden Aufgaben zu entkoppeln».
Die Vernehmlassung dauert noch bis am 21. August. Eine Einführung der Widerspruchsregelung ist laut dem Bundesamt für Gesundheit frühestens 2026 zu erwarten. (hz)