Spiritueller und sexueller Missbrauch
Wie die EKS den Schutz verbessern will
Menschen in den Reformierten Kirchen sollen besser vor sexuellem und spirituellem Missbrauch geschützt werden. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) arbeitet an einer Missbrauchsstudie und einer nationalen Statistik. Auch über Anerkennungsleistungen wird diskutiert.
EKS-Studie zu Missbrauch
Die Vergabe des Forschungsmandats zur EKS-Missbrauchsstudie steht laut EKS-Mediensprecher Stephan Jütte kurz bevor. «Ein Forschungsteam wurde ausgewählt.» Nun gelte es, letzte Details zu klären.
Am Ziel der Studie habe sich nichts geändert: «Die Studie soll insbesondere die Erfahrungen von Betroffenen sichtbar machen und strukturelle beziehungsweise institutionelle Risikofaktoren im reformierten kirchlichen Umfeld untersuchen.» Bis spätestens Anfang 2028 sollen die Ergebnisse laut Jütte vorliegen. Die Synode hatte der Studie im November 2025 zugestimmt (ref.ch berichtete).
Studie des Bundes
Zudem hat der Bund vor einem Jahr eine Studie zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Auftrag gegeben (ref.ch berichtete). Die EKS ist durch Cynthia Guinard, Beauftragte für Kirchenbeziehungen, in der Begleitgruppe vertreten.
Ihre Rolle sei fachlich-beratend, sagt Jütte. «Sie bringt die Perspektive der Kirchen und ihre Erfahrungen mit Fragen des Schutzes persönlicher Integrität ein.»
Hintergrund der Studie sind verschiedene parlamentarische Vorstösse. Die Forschung dient als Grundlage für einen Bericht des Bundesrats. Dieser soll Ende 2027 veröffentlicht werden.
Nationale Statistik und Anerkennungsleistungen
Das Verfahren für eine jährliche, anonymisierte Erfassung von Missbrauchsmeldungen ist laut Jütte ausgearbeitet. «Rückschlüsse auf einzelne betroffene Personen oder konkrete Fälle sollen dabei ausgeschlossen sein.» Die Umsetzung erfolge noch in diesem Jahr. Die EKS-Synode hatte diese Massnahme im Sommer 2025 beschlossen.
Um Opfer zu entschädigen und die Schuld zu anerkennen hat der EKS-Rat den Mitgliedkirchen Anfang Jahr verschiedene Umsetzungsmodelle vorgelegt. «Inzwischen liegen uns die Rückmeldungen vor und sie werden derzeit ausgewertet», sagt Jütte.
Das bilde die Grundlage für einen entsprechenden Antrag des EKS-Rats an einer der nächsten Synoden.
Die Modelle unterscheiden sich laut Jütte vor allem bei der Finanzierung: zentral oder dezentral. «Wir werden eine nationale Begleitgruppe einrichten und einheitliche Kriterien festlegen.»
Anlaufstelle und Seminar zu Schutz vor Missbrauch
Bei der Schaffung einer externen nationalen Anlaufstelle seien die Abklärungen relativ weit fortgeschritten. Aktuell werde vor allem geprüft, wie eine solche nationale Anlaufstelle sinnvoll mit den bestehenden kantonal beauftragten Opferberatungsstellen zusammenarbeiten kann.
Zu klären seien insbesondere die Aufgabenteilung, die Zugänge für Betroffene, der Umgang mit Vertraulichkeit und Daten sowie die Finanzierung und praktische Umsetzung. «Gerade bei einer nationalen Lösung müssen diese Punkte mit den kantonalen Strukturen und den Zuständigkeiten der Mitgliedkirchen sauber abgestimmt werden», sagt Jütte.
Seit Mai besteht die nationale Nummer 142, eine Anlaufstelle für Betroffene von häuslicher, sexualisierter oder geschlechtsbezogener Gewalt.
Das EKS hat ausserdem ein sechsteiliges Online-Seminar organisiert. Es befasst sich mit dem Schutz vor Missbrauch und Gewalt in kirchlichen Kontexten und richtet sich Mitarbeitende, Freiwillige, Fachpersonen sowie Interessierte. Themen sind spiritueller Missbrauch, häusliche und digitale Gewalt, rechtliche Fragen, Wiedergutmachung sowie der theologische Umgang mit Vergebung. Anmelden kann man sich hier.