Missbrauch
Auch der Bund verzichtet auf eine Dunkelfeldstudie
An der EKS-Synode Anfang November soll der Startschuss für eine Reformierte Missbrauchsstudie erfolgen (ref.ch berichtete). Das Ziel: sexuellen und spirituellen Missbrauch und den Umgang damit unabhängig aufarbeiten. So könnten Schwachstellen erkannt und die Prävention weiterentwickelt werden.
Dazu sind Interviews mit Betroffenen, Angehörigen und kirchlichen Mitarbeitenden vorgesehen. Zudem sollen strukturelle Faktoren wie kirchliche Hierarchien oder Machtasymmetrien analysiert werden. 250'000 Franken soll die Studie maximal kosten.
Wie gross das Ausmass des Missbrauchs bei den Reformierten ist und wie es sich in die Gesellschaft einordnet, wird die Studie laut dem Synode-Antrag aber nicht herausfinden. Eine sogenannte Dunkelfeldstudie war im Sommer 2024 von der Synode abgelehnt worden. Zu weit gefasst und mit 1,6 Millionen Franken auch zu teuer war sie einer Mehrheit der Synodalen. Stattdessen setzte die Synode jene Arbeitsgruppe ein, die die im November beantragte Studie kürzlich vorgeschlagen hat (ref.ch berichtete).
Bund will bestehendes Wissen erfassen
Im Sommer 2024 gab die Synode dem EKS-Rat zudem den Auftrag, sich beim Bund für die Durchführung einer Dunkelfeldstudie zu sexuellem Missbrauch in der Gesellschaft einzusetzen.
Tatsächlich hat der Bund ein Jahr später ein Forschungsmandat zu diesem Thema ausgeschrieben (ref.ch berichtete). Es kommt aber deutlich schlanker daher als sich das die EKS-Synode gewünscht hatte. Die Forschung beschränkt sich auf Sekundäranalysen, Expertengespräche und Literaturauswertungen. Eine direkte Dunkelfeldforschung oder umfassende Befragung von Betroffenen ist nicht vorgesehen.
In der Ausschreibung heisst es: Es ist keine eigene Datenerhebung zur Erfassung der Fälle von sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Bei den einzelnen Kirchen oder anderen Organisationen werde keine Vollerhebung der Fälle erwartet. Das Budget für die Forschung liegt bei 100'000 Franken, im Herbst 2026 soll sie abgeschlossen werden.
Wie viele Personen von sexuellem Missbrauch in evangelisch-reformierten Kirchen betroffen waren, bleibt also weiterhin offen. «Das ist natürlich unbefriedigend», sagt Stephan Jütte, EKS-Kommunikationsverantwortlicher. Jeder neue Fall komme so ohne gesellschaftlichen Kontext daher.
Forschung, um Vorstösse zu beantworten
Auf Anfrage von ref.ch begründet das für die Studie zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen: «Die Durchführung einer gesamtgesellschaftlichen, repräsentativen Dunkelfeldbefragung würde den finanziellen und zeitlichen Rahmen sprengen.» Auslöser für die Ausschreibung für die Forschung seien mehrere parlamentarische Vorstösse zum Thema Missbrauch.
Zur Erinnerung: Nachdem 2023 die Universität Zürich die Ergebnisse ihres einjährigen Pilotprojekts zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche publizierte, war der Aufschrei gross. Seit 1950 kam es demzufolge in der Schweiz zu über tausend Fällen von sexuellem Missbrauch. Eine Rekordanzahl an Kirchenaustritten bei Katholiken und auch bei Reformierten folgte.
Auf dem politischen Parkett gingen sechs gleichlautende Motionen ein. Diese forderten gesetzliche Grundlagen in punkto Missbrauchsprävention für jene Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. National- und Ständerat nahmen diese an. Der Bundesrat nahm zudem ein Postulat entgegen, das eine Dunkelfeldstudie in jeglichen Strukturen der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen gefordert hatte.
Der Bundesrat dämpfte die Erwartungen aber in beiden Fällen: Der Bund habe laut Verfassung nicht in allen Bereichen Befugnisse. So seien für Schulen und Kirchen die Kantone zuständig, Vereinen könne man nur Vorgaben machen, wenn man sie subventioniere. Der Bundesrat sei bereit zu prüfen, welche erfolgsversprechenden Strategien bestehen, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen. Die Analyse und Empfehlungen würden sich aber auf jene Bereiche beschränken, in denen der Bund eine Regelungs- oder Förderkompetenz habe.
EKS tauschte sich mit Bund aus
Selbst der Bund will also keine Dunkelfeldstudie zum Ausmass von sexuellem Missbrauch in der Gesellschaft durchführen lassen. Hatte sich der EKS-Rat also übernommen, als er forderte, dass die Reformierte Kirche eine Dunkelfeldstudie zu Missbrauch in allen Bereichen der Gesellschaft in Auftrag geben wollte? «Das ist eine mögliche Interpretation», sagt EKS-Sprecher Jütte.
Beantragt habe man die abgelehnte Dunkelfeldstudie ursprünglich, weil sie aufgrund der Aktenlage in den Mitgliedkirchen die einzige Möglichkeit darstelle, um verlässliche Aussagen über das Ausmass sexuellen Missbrauchs in den reformierten Kirchen zu treffen.
Der Bund hingegen forsche nicht religions- oder konfessionsspezisch, sondern vor allem innerhalb der Themenfelder, denen er über internationale Abkommen verbunden sei.
Mit dem Bund habe man sich mehrmals ausgetauscht, leider ohne Erfolg, bedauert der EKS-Sprecher. «Der Bund sieht sich nicht in der Rolle, repräsentative Daten für die Institutionen zu erheben.» Vielmehr müssten diese ihre Hausaufgaben selbst machen.
Zuerst habe es noch im Sommer 2024 ein Treffen mit dem Direktor des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) gegeben. Dies im Rahmen einer Dunkelfeldstudie zur Verbreitung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Schweiz. «Wir wollten, dass die Studie auch die Konfession berücksichtigt», sagt Jütte. Dafür sei die Stichprobe von 30'000 Personen aber zu klein. Und weil die Studie im Rahmen der Istanbul-Konvention durchgeführt werde, sei die Methodik international abgestimmt.
Kirchen können keine Forschungsgesuche stellen
Einen weiteren Anlauf unternahm die EKS beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) – zusammen mit der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ). Diese hatte eine Beteiligung an einer Dunkelfeldstudie im Frühling 2024 aus finanziellen Gründen verworfen (ref.ch berichtete).
Kirchen können beim SNF aber keine Gesuche für Forschungsgelder stellen, das ist den Forschenden vorbehalten. Zudem plant der Bundesrat das Budget des SNF für das Jahr 2027 um 10 Prozent und 2028 um 11 Prozent zu kürzen. Deshalb werde man weniger Gesuche bewilligen können als bisher, schreibt der SNF auf seiner Website.
Der Bundesrat legt zwar alle vier Jahre einen Forschungsschwerpunkt fest, aktuell legt ihm der SNF aber gerade eine Auswahl von Gesuchen vor. «Innert nützlicher Frist kommen wir so also nicht ans Ziel», sagt Jütte.
Während der Bund die Verantwortung für eine umfassende Aufarbeitung von sich weist, bleibt sie bei den Kirchen selbst hängen. Ob die beantragte EKS-Studie eine Mehrheit bei den Mitgliedskirchen findet, zeigt sich im November.