Wäre die Unternehmenssteuerreform III (USR III) am 12. Februar vom Volk angenommen worden, so hätten die Kirchen zu den grössten Verlierern gehört. Zumindest in den Kantonen, die eine juristische Kirchensteuer kennen, wären ihre Einnahmen stark geschrumpft – teilweise um bis zu einen Drittel.
Wegen des Neins steht die Reform nun allerdings wieder auf Feld eins. Eine überarbeitete Version muss her, und das möglichst schnell: Wie der Bundesrat Ende Februar in einem Communiqué schrieb, sollen die inhaltlichen Eckwerte bereits im Sommer präsentiert werden. Zudem werden die Städte dieses Mal frühzeitig angehört, um erneute Opposition von dieser Seite zu verhindern.
Zürcher warten ab
Anders verhält es sich mit den Kirchen: Gemäss der Mitteilung des Bundesrates werden sie nicht aktiv in die Überarbeitung der USR III einbezogen. Selber tätig werden wollen sie allerdings auch kaum, wie Recherchen von ref.ch zeigen. «Dass wir als Landeskirche uns beim Bund einschalten, das sehe ich nicht», sagt beispielsweise Katharina Kull-Benz, die beim Zürcher Kirchenrat für die Finanzen zuständig ist. Jetzt müsse die Landeskirche zuerst einmal abwarten, wie die neue Reform aussehe. Auch müsse sie sich sehr genau überlegen, ob und wie sie zum Thema Stellung beziehen wolle. «Wir sind keine Partei. Wir haben ein breites Spektrum von Mitgliedern, die unterschiedliche Meinungen zur Steuerreform haben», sagt Kull-Benz, die zudem für die FDP im Zürcher Kantonsrat sitzt.
Wir sind keine Partei. Wir haben ein breites Spektrum von Mitgliedern, die unterschiedliche Meinungen zur Steuerreform haben. Katharina Kull-Benz, Zürcher Kirchenrätin
Ähnlich klingt es auch bei Andreas Hurter, Präsident des Reformierten Stadtverbandes Zürich: «Dass wir auf Bundesebene aktiv werden, widerspricht meinem Politikverständnis», sagt er auf Anfrage. Er meint zwar rückblickend, dass die offizielle Kirche das Thema eher verschlafen habe und bei der letzten Reform mehr «Getriebene als Akteur» gewesen sei. Dies dürfe nicht nochmals geschehen. Laut Hurter müsse es nun aber das Ziel des Stadtverbandes sein, auf kantonaler Ebene vermehrt Einfluss zu nehmen – beispielsweise mit der Absicht, dass der Kanton die Kirchen an allfälligen Kompensationszahlungen des Bundes beteiligen würde. Solche Abgeltungen waren in der Vorlage, mit welcher der Kanton Zürich die USR III umsetzen wollte, ursprünglich nicht vorgesehen.
Neue Reform muss erst auf den Tisch
Den gleichen Ansatz verfolgt man auch in St. Gallen. «Wir haben allerdings den Vorteil, dass solche Abgeltungen von Anfang an diskutiert wurden. Der Regierungsrat hat uns diesbezüglich immer viel Wertschätzung entgegengebracht», sagt Kirchenratspräsident Martin Schmidt auf Anfrage. Konkret tätig werden könne die reformierte Kirche aber nicht, solange die neue Reform nicht auf dem Tisch liege. «Es herrscht also nicht gerade Ratlosigkeit, aber doch gespanntes Warten.»
Es herrscht also nicht gerade Ratlosigkeit, aber doch gespanntes Warten. Martin Schmidt, St. Galler Kirchenratspräsident
Eine gewisse Anspannung ist auch bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn zu spüren. «Neben der USR III beschäftigt sich die Berner Kirche mit einer kantonalen Steuerstrategie, die Kirchgemeinden und Landeskirche grosse Mindereinnahmen bescheren würde», sagt Synodalrat Jörg Haberstock. Der Synodalrat analysiert daher momentan, wie und wo die Verluste aufgefangen werden könnten. Bisherige Gefässe wie der kirchliche Finanzausgleich könnten dazu in Betracht gezogen werden. «Das gilt es jedoch gut zu beurteilen. Das Gefüge ist schon heute so filigran, dass Erweiterungen alles durcheinander bringen könnten», so Haberstock.
Kirchenbund in der Pflicht
Weil also noch Unsicherheitsfaktoren bestehen und es sich bei der Steuerreform zudem um eine eidgenössische Vorlage handelt, setzen die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn auch auf die Unterstützung des Kirchenbunds. «Es ist die ureigenste Aufgabe des SEK, beim Bund auf die Probleme hinzuweisen, die den Kirchen durch die USR III entstehen», sagt Jörg Haberstock. «Da besteht für die Zukunft durchaus noch Luft nach oben.»
Es ist die ureigenste Aufgabe des SEK, beim Bund auf die Probleme hinzuweisen, die den Kirchen durch die USR III entstehen
Jörg Haberstock, Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Tatsächlich hat der Kirchenbund bisher nicht öffentlich Stellung genommen zur USR III. Im Dezember publizierte er zwar ein Papier mit Überlegungen aus theologisch-ethischer Sicht, auf eine konkrete Abstimmungsempfehlung verzichtete er aber. Auf Nachfrage von ref.ch schreibt Thomas Flügge, Beauftragter für Kommunikation beim SEK: «Der Rat des Kirchenbundes hat vor der Abstimmung beschlossen, sich nicht dazu zu positionieren. Daran hat sich bis jetzt nichts geändert.»