Das Stimmvolk des Kantons Bern wird schon bald über einen Gegenvorschlag zur umstrittenen Revision des Sozialhilfegesetzes abstimmen. Am 13. August reichte das Komitee Wirksame Sozialhilfe bei der Berner Staatskanzlei rund 16’000 Unterschriften für seinen Volksvorschlag ein. Für das Zustandekommen wären nur 10’000 gültige Unterschriften nötig gewesen.
Das Ergebnis zeige, wie unzufrieden die Bevölkerung mit der Gesetzesänderung des Grossen Rates sei, heisst es in einer Mitteilung des Komitees vom 13. August. Das Berner Kantonsparlament hatte in der Märzsession die Revision des Sozialhilfegesetzes verabschiedet. Demnach soll der Grundbedarf für minderjährige Sozialhilfebezüger sowie für Erwachsene ab 25 Jahren um bis zu 8 Prozent gekürzt werden. Bei 18- bis 25jährigen sollen sogar Kürzungen bis 15 Prozent möglich sein.
Einsparungen auf Kosten der Armen
Gegen die Revision bildete sich ein Bündnis von linken Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und kirchlichen Akteuren. Auch die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn schlossen sich an. Dort zeigt man sich jetzt erleichtert über das Zustandekommen des Volksvorschlags. «Wir sind froh, dass nun die Gelegenheit besteht, das Thema nochmals in einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren», sagt Stephan Schranz, Leiter Bereich Sozialdiakonie der Berner Kirche, gegenüber dem Magazin bref.
Besonders stossend am neuen Gesetz findet Schranz, dass auf Kosten der Armen gespart werden soll. «Mich stört, wenn man einerseits Steuern senkt und den Grossunternehmen Steuererleichterungen verschafft und anderseits bei der Sozialhilfe spart.» Auch sei es inakzeptabel, dass sich der Kanton Bern als erster Kanton nicht an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) für den Grundbedarf von Sozialhilfebezügern halte. «Damit unterläuft man einen breit abgestützten nationalen Konsens.»
Weiterbildung statt Kürzungen
Dass die landesweit anerkannten Ansätze der Skos auch im Kanton Bern gelten sollen, gehört deshalb auch zu den zentralen Forderungen des Volksvorschlags. Dieser setzt zudem auf die gezielte Weiterbildung von Sozialhilfebezügern und eine stärkere Einbindung der Wirtschaft. Ausserdem sollen über 55jährige Arbeitslose anstelle von Sozialhilfe künftig staatliche Ergänzungsleistungen erhalten.
Wann der Volksvorschlag zur Abstimmung kommt, ist noch offen. Zunächst werden nun der Berner Regierungsrat und der Grosse Rat ihre Empfehlungen zuhanden des Stimmvolks abgeben.
Dieser Beitrag erschien erstmals in bref, dem Magazin der Reformierten.