Justiz

Bieler Laienprediger kämpft gegen Ausweisung

Der Bieler Laienprediger Abu Ramadan wehrt sich am Berner Obergericht gegen seine erstinstanzliche Verurteilung. Der 70-jährige Libyer war wegen Betrugs und Rassendiskriminierung schuldig gesprochen worden.

Im Juni 2022 ist das Regionalgericht Biel zum Schluss gekommen, dass der muslimische Laienprediger Abu Ramadan unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von fast 45'000 Franken bezogen hat. Er hatte den Behörden seiner Wohngemeinde Nidau Einkünfte aus der Organisation von Pilgerreisen verschwiegen.

Zudem habe er 2017 an einer Freitagspredigt in der Bieler Ar'Rahman-Moschee zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen. Eine Tonaufnahme der Predigt war durch Medienberichte an die Öffentlichkeit gelangt. Die Staatsanwaltschaft nahm darauf Ermittlungen auf. Das Urteil des Regionalgerichts sah eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Landesverweisung von sechs Jahren vor.

Abu Ramadan hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sein amtlicher Verteidiger hatte vor der ersten Instanz einen Freispruch verlangt. Der Libyer habe mit seinen Aktivitäten innerhalb der islamischen Gemeinschaft keine Einkünfte erzielt. Bei den Geldflüssen zwischen Pilgern, ihm und den Reiseorganisatoren sei alles mit rechten Dingen zugegangen.

Nun wehrt sich Ramadan vor Obergericht gegen seine erstinstanzliche Verurteilung. Er wiederholte, dass er finanziell nicht von den Pilgerreisen profitiert habe. Auch den Vorwurf der Rassendiskriminierung liess er nicht gelten. Die fragliche Predigt habe sich um Korruption gedreht. Er habe lediglich die Korrupten unter den Juden und den Angehörigen anderer Religionen angeprangert.

Würde er des Landes verwiesen, würde er irgendwohin gehen. Eine Rückkehr in sein Heimatland Libyen komme aber nicht infrage. Dort könne er nicht in Sicherheit leben, so Abu Ramadan. Für die Schweiz empfinde er grossen Respekt und Dankbarkeit. Dieses Land habe ihn 1998 auf der Flucht vor dem libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi aufgenommen. Der Grossteil seiner Familie lebe in der Schweiz, und er habe hier viele Freunde.

Abu Ramadan hat als Laie nach eigenen Angaben über 300 Predigten gehalten. Heute gehe er nur noch zum Beten in die Moschee.

Der Beschuldigte kam 1998 auf der Flucht vor dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi in die Schweiz. Als Arbeitsloser bezog er jahrelang Sozialhilfe. Mittlerweile lebt er von der AHV und von Ergänzungsleistungen.

In der Vergangenheit reiste der Mann immer wieder nach Libyen, wo mehrere nahe Verwandte leben. Wegen der vielen Reisen sprachen ihm die Bundesbehörden 2017 den Asylstatus ab. Seither hält sich Abu Ramadan dank einer C-Bewilligung in der Schweiz auf. (sda/ pef)