Weil er in der An’Nur-Moschee zu Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen hatte, ist ein 25-jähriger Äthiopier am Donnerstag vom Winterthurer Bezirksgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Zudem erhielt er 10 Jahre Landesverweis. Das Gericht hat den Äthiopier der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit schuldig gesprochen. Verurteilt wurde er auch wegen Gewaltdarstellungen sowie wegen Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung.
Anklage forderte längeren Landesverweis
Mit seinem Urteil folgte das Gericht fast vollumfänglich der Staatsanwaltschaft, die den jungen Mann als «Gefahr für die Öffentlichkeit» bezeichnete. Die Anklage hatte jedoch einen fünf Jahre längeren Landesverweis gefordert. Weil das Gericht mit 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe in der Mitte des möglichen Strafrahmens blieb, konnte es beim Landesverweis nicht das Maximum von 15 Jahren ausschöpfen.
Mit der Verurteilung wird der junge Mann per sofort aus der Sicherheitshaft entlassen. Auf freien Fuss kommt er nun aber nicht. Weil sein Asylgesuch inzwischen abgelehnt wurde, wird er dem Migrationsamt übergeben, das nun über die weiteren Schritte entscheiden muss. Eine Ausschaffung nach Äthiopien dürfte derzeit jedoch schwierig werden, weil die Schweiz mit dem afrikanischen Land kein Rückübernahmeabkommen hat.
«An den Haaren herbeigezogen»
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige öffentlich dazu aufrief, Menschen zu töten und zu verbrennen. «Er wusste, was er äusserte», sagte die Richterin. Die Darstellung, dass er seine eigene Predigt nicht verstanden habe, sei an den Haaren herbeigezogen. Der Beschuldigte beteuerte beim Prozess, die Textbausteine im Internet zusammengesucht und nur einen Teil davon verstanden zu haben. Ein Gutachten, das den Text und eine Tonaufnahme auswertete, kam jedoch zum Schluss, dass der Beschuldigte sehr gute Kenntnisse des Arabischen besitzt und auch den Inhalt versteht.
Begrenzter Schaden
Die Predigt vom Oktober 2016, die zu seiner Anklage führte, war seine erste überhaupt. Weil seine Tätigkeit als Nachwuchs-Imam nach zwei Predigten bereits wieder zu Ende war, geht das Gericht nicht davon aus, dass er viel Schaden anrichten konnte. Vor rund 60 Zuhörern rief der Äthiopier im Oktober 2016 dazu auf, Muslime, die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten, sondern Gebete «zusammenlegen». (sda/ref.ch)