Migration

Asylverfahren für Sudan-Flüchtlinge werden wieder aufgenommen

Das Staatssekretariat für Migration hebt das Moratorium für Asylgesuche von Sudanesinnen auf. Das antwortete der Bundesrat auf eine Anfrage aus dem Parlament.

Seit Ende Februar dieses Jahres besteht für Flüchtlinge aus dem Sudan in der Schweiz doppelte Ungewissheit. Sie warten darauf, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) ihre Asylgesuche überhaupt erst prüft. Denn dafür sei die Lage im Land zu «volatil», wie das SEM seit Monaten argumentiert.

Während einer Fragestunde im Parlament hielt Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) fest, dass Betroffene damit auf unbestimmte Zeit in grosser Unsicherheit lebten. Dies sei umso unverständlicher, als dass derzeit keinerlei Beruhigung der dramatischen Situation im Sudan in Sicht sei. Seit Mitte April 2023 kämpfen im Sudan rivalisierende Fraktionen des Militärs und bewaffnete Milizen gegeneinander.

In seiner Antwort an Glättli hat der Bundesrat angekündigt, dass Asylgesuche von Sudanesen ab kommendem Montag wieder bearbeitet werden. Es werde weiterhin eine Einzelfallprüfung durchgeführt, hiess es in der schriftlichen Antwort des Bundesrates vom Montag weiter. Die Sicherheitslage und die sozioökonomische Situation im Sudan würden bei der Prüfung der Vollzugshindernisse für die Wegweisung berücksichtigt. (sda/ pef)

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