Migration

Asylreform: EU-Botschafter einigen sich auf Krisenverordnung

Die Asylreform der EU ist einen Schritt weiter nach der Einigung bei der Krisenverordnung. Diese senkt die Standards für die Betreuung Asylsuchender.

Die Krisenverordnung sieht Sonderregeln für EU-Staaten vor, die unter besonders hohem Migrationsdruck stehen – wie Griechenland, Italien oder Spanien. Die Verordnung würde im Rahmen der gross angelegten Asylreform der EU in Kraft treten.

Asylsuchende könnten bei der Registrierung an der Außengrenze länger als bislang möglich unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden. Die Standards bei Unterbringung und Versorgung könnten abgesenkt werden. Das geht aus einer Mitteilung der spanischen Ratspräsidentschaft hervor. Den genauen Inhalt des Gesetzentwurfs hat sie jedoch nicht veröffentlicht.

Die EU-Staaten hatten in den zurückliegenden Monaten um eine Einigung gerungen. Insbesondere Deutschland hatte Kritik an der Krisenverordnung geäussert, auch weil Standards zu stark herabgesetzt werden könnten.

Amnesty International (AI) warnte nach der Einigung, die Eile bei den Verhandlungen dürfe nicht dazu führen, dass Menschenrechte auf der Strecke blieben. Die Krisenverordnung ermögliche es den Staaten, die Registrierung von Asylbewerbern zu verzögern, die Inhaftierung an den Grenzen auszuweiten und mehr Asylbewerber in die umstrittenen Grenzverfahren zu schicken.

Grenzverfahren betreffen Bewerber mit geringen Aussichten auf Asyl. Sie können bis zu zwölf Wochen lang in geschlossenen Unterkünften an der Grenze festgehalten und anschliessend abgeschoben werden. Die Krisenverordnung werde den Ausnahmezustand an den Grenzen und das Abweichen von geltendem Recht normalisieren, kritisiert AI. (epd/ dst)