Bundesverwaltungsgericht

Afghaninnen dürfen vorerst bleiben

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von zwei Afghaninnen gegen ihre Ausweisung gutgeheissen. Demnach muss ihnen in der Schweiz Asyl gewährt werden.

Ein selbstbestimmtes Leben für Frauen und Mädchen in Afghanistan sei unter dem aktuellen Regime der Taliban nicht möglich, kommt ein von der «NZZ am Sonntag» publik gemachtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Schluss. Diese Diskriminierung sei flüchtlingsrechtlich ein erhebliches Verfolgungsmotiv, heisst es im Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte im September 2022 die Asylgesuche zweier Afghaninnen abgelehnt und deren Wegweisung aus der Schweiz verfügt. Dagegen hatten die beiden Frauen Beschwerde eingereicht.

Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass die beiden Frauen als Flüchtlinge anzuerkennen sind und dass das SEM ihnen Asyl gewähren muss. Die zwei jungen ledigen Frauen seien in Afghanistan dem Risiko der Zwangsheirat ausgesetzt und hätten keine Möglichkeit zu einer Ausbildung oder Ausübung eines Berufs.

Die Rückkehr nach Afghanistan wäre laut Bundesverwaltungsgericht zudem mit «erheblichem psychischen Druck» verbunden und würde den beiden Frauen ein menschenwürdiges Leben verunmöglichen. Frauen, die dem Regime der Taliban entflöhen, würden in der Regel mit der Ausreise ausdrücken, dass der auf ihnen lastende psychische Druck nicht mehr erträglich sei, heisst es im Urteil.

Im Juli dieses Jahres änderte das SEM seine bisherige Praxis und entschied nach einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA), Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren.

Dieser Entscheid wird am Dienstag und Mittwoch in einer ausserordentlichen Session im Parlament behandelt. Die Motionen von Gregor Rutz (SVP/ZH) und Philipp Bauer (FDP/NE) verlangen, die Praxisänderung des SEM wieder rückgängig zu machen.

Seit der Praxisänderung ist die Zahl der Asylgesuche von neu in die Schweiz kommenden Afghaninnen nicht nachhaltig gestiegen, wie das SEM Ende November mitteilte. Beobachtet hat das Staatssekretariat allerdings einen saisonalen Anstieg und vermehrte Folgegesuche von Afghaninnen, die bereits in der Schweiz leben. (SDA/ hz)