Migration

Abgeschobene Geflüchtete klagen auf Schadenersatz

Abschiebung statt Asyl: Syrische Geflüchtete sind mit einer Schadenersatzklage gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union bezeichnet ihre Klage als «unbegründet».

Sechs Männer waren 2016 vor dem Krieg in Syrien geflohen. Sie erreichten eine griechische Insel, auf der sie Asylanträge stellen wollten. Stattdessen wurden sie von der europäischen Grenzschutzagentur Frontex und den griechischen Behörden in die Türkei gebracht. Heute leben sie im Irak.

Die Männer verklagten Frontex auf Schadenersatz mit dem Argument, unrechtmässig abgeschoben worden zu sein. Aufgrund der Situation in Syrien hätte ihnen internationaler Schutz zugestanden. Durch die Abschiebung hätten sie diesen nicht beantragen können. Für den entstandenen Schaden forderten sie 136'000 Euro.

Das Gericht urteilte jedoch, es sei unklar gewesen, ob die Geflüchteten Schutz in der EU erhalten hätten – unabhängig vom Vorgehen von Frontex. Die Grenzschutzagentur unterstütze die Mitgliedstaaten lediglich. Diese seien wiederum dafür zuständig, Asylanträge zu prüfen.

Weder die finanziellen Schäden noch die Angstzustände, welche die Geflüchteten geltend machten, seien deshalb direkt auf das Vorgehen von Frontex zurückzuführen. Gegen das Urteil ist eine auf rechtliche Fragen beschränkte Beschwerde möglich. (epd/ dst)