Zwölf Punkte zum Schutz vor Missbrauch
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat weitere Schritte zur Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie beschlossen. Das Kirchenparlament stimmte zum Abschluss seiner Jahrestagung in Würzburg einem Massnahmenplan zu, mit dem für Betroffene ein «Recht auf Aufarbeitung» geschaffen und eine zentrale Ombudsstelle eingerichtet werden soll.
Der zwölf Punkte umfassende Massnahmenplan sieht auch vor, die Gewaltschutzrichtlinie der EKD zu überarbeiten und einheitliche Standards in der Prävention festzulegen. Die Landeskirchen sollen ihre Personalakten systematisch nach möglichen Fällen sexualisierter Gewalt untersuchen. Ausserdem will die evangelische Kirche ihr Sexualverständnis mithilfe von Experten kritisch reflektieren lassen und plant eine Publikation dazu.
Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche haben künftig zudem mehr Rechte in kirchlichen Disziplinarverfahren. Sie haben demnach künftig Anspruch auf Akteneinsicht, müssen über den Stand des Verfahrens informiert werden und haben das Recht, einen Beistand oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
Der Massnahmenplan ist eine Konsequenz aus der zu Beginn des Jahres veröffentlichten ForuM-Studie zu Ausmass und Ursachen von sexuellem Missbrauch in der evangelischen Kirche. Erarbeitet wurde der Plan von Betroffenen und kirchlichen Beauftragten. (epd/ dst)