Zürcher Reformierte planen Disputation
Vor knapp 500 Jahren fanden in Zürich zwei Disputationen statt, die für den Verlauf der Zürcher Reformation wegweisend waren. An diese Tradition will die Zürcher Landeskirche im kommenden Jahr anknüpfen. Für einen im Oktober 2023 geplanten zweiwöchigen Anlass genehmigte die Synode an ihrer Sitzung vom 12. Juli 300'000 Franken, wie es in einer Mitteilung heisst.
In der «Disputation 2023» gehe es darum, im Rahmen vielfältiger Aktivitäten zu einer «neuen Sprachfähigkeit hinsichtlich Spiritualität und des Redens über Gott» zu finden, schreibt die Landeskirche. Zudem sollen «existentielle und grundlegende Fragen des Menschseins» angesprochen werden. Die Veranstaltungen sollen mehrheitlich in der Stadt Zürich stattfinden und am 31. Oktober 2023, dem Reformationssonntag, enden. Vorgesehen ist, dass sich auch die reformierte Kirchgemeinde Zürich mit 300'000 Franken an dem Projekt beteiligt.
Weiter nahm die Synode ihre Beratungen zur laufenden Teilrevision der Kirchenordnung wieder auf. Für Debatten sorgte die geplante Einrichtung einer Ombudsstelle. Der Kirchenrat schlug vor, deren Aufgaben der kantonalen Ombudsstelle zu übertragen. Dies gewähre Neutralität und sei zudem kostengünstiger. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission zog hingegen die Schaffung einer kirchlichen Ombudsstelle vor. Die Synodalen folgten schliesslich grossmehrheitlich dem Kirchenrat und stimmten der kantonalen Lösung zu, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Kein Gehör fand die vorberatende Kommission auch bei einer weiteren Änderung in der Kirchenordnung. Demnach soll eine Regelung dem Kirchenrat ermöglichen, in Notstandssituationen wie einer Pandemie auch ohne gesetzliche Grundlage Anordnungen zu treffen. Die Kommission argumentierte, eine solche Regelung sei unnötig, da der Kirchenrat auch ohne sie handeln könne. Eine Mehrheit der Synodalen stimmte der Regelung indes zu. Diese gewährleiste, dass auch in ausserordentlichen Lagen die Rechtssicherheit erhalten bleibe, heisst es in der Mitteilung.
Ausserdem stimmten die Abgeordneten dafür, aufgrund der «Ehe für alle» die Bezeichnungen «Braut» und «Bräutigam» aus der Kirchenordnung zu streichen. Neu steht dort das geschlechtsneutrale «Ehepaar». Die Teilrevision der Kirchenordnung soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten, sofern nicht das Referendum ergriffen wird. (no)