Zürcher Kirchgemeinden können bei Fusionen entschuldet werden

Die Synode der reformierten Landeskirche Zürich genehmigte am 2. Mai die Teilrevision der Finanzverordnung. Damit sind künftig Beiträge an verschuldete Kirchgemeinden möglich, wenn diese mit anderen Kirchgemeinden fusionieren wollen.

Die Synode der Zürcher Reformierten tagte am 2. Mai im Rathaus Zürich. (Bild: Wikimedia/Roland ZH/cc-by-sa 3.0)

Soll eine verschuldete Kirchgemeinde bei einem Zusammenschluss mit anderen Kirchgemeinden Beiträge zur Entschuldung erhalten? Bei der Beratung der Teilrevision der Finanzverordnung gab in der Synode der Zürcher Reformierten vom Dienstag laut einer Mitteilung vor allem diese Frage zu reden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission lehnte solche Entschuldungsbeiträge ab. Eine Minderheit der Kommission wollte die Beiträge an die Möglichkeit koppeln, sie zurückzufordern.

Mehrere Synodale stellten die Frage nach der grundlegenden Gerechtigkeit, da Gemeinden mit ihren finanziellen Mitteln ja unterschiedlich umgehen. Eine Synodale sah darin vor allem einen Anreiz für fusionswillige Gemeinden. Mit 55 zu 38 Stimmen wurden schliesslich Entschuldungsbeiträge mit einer Rückforderungsmöglichkeit gutgeheissen. Die übrigen Anpassungen in der Finanzverordnung wurden praktisch diskussionslos genehmigt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die überarbeitete Finanzverordnung wurde bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.

Kein Handbuch über Personalrecht

Die Schaffung eines Handbuchs über Personalrecht, das den Kirchgemeinden bei strittigen oder heiklen rechtlichen Fragen Rechtssicherheit bieten soll, fand bei den Synodalen hingegen keinen Gefallen: Ein entsprechendes Postulat wurde nicht überwiesen.

Weiter musste der Kirchenrat zu Frage Stellung nehmen, ob sich Kirchgemeinden künftig die Pfarrhäuser noch leisten können. Pfarrhäuser stünden für die Präsenz der Kirche in der Gesellschaft, argumentierte der Kirchenrat. Ihr symbolischer Wert sei nicht zu unterschätzen. Aufgrund der Mitgliederentwicklung und der hohen Kosten für Immobilien sei jedoch absehbar, dass mittel- und langfristig nicht mehr alle Pfarrhäuser benötigt würden. Allfällige Änderungen müssten aber vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Finanzstrategie erfolgen.