Die Landeskirche hatte verlangt, dass die Besetzer das Untergeschoss der Kirche räumen, wie die Genfer Zeitung «Le Courrier» vom 10. Februar gemäss cath.ch berichtet. Das Gericht hat die Klage der EERV als unzulässig bezeichnet, da es nicht in der Lage gewesen sei zu bestimmen, bei wem die Besitzrechte an dem Gebäude lägen. Es hat nicht darüber entschieden, ob die Asylbewerber das Recht haben, die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde zu besetzen.
Das Gebäude gehört laut cath.ch der Stadt Lausanne, die es der reformierten Kirchgemeinde zur Verfügung stellt. Die Klage wurde jedoch nicht von der Kirchgemeinde, sondern von der Kantonalkirche eingereicht. «Diese Beurteilung zeugt von der Unkenntnis des Bezirksgerichts darüber, wie die EERV funktioniert», sagt Synodalratspräsident Xavier Paillard laut cath.ch. Paillard will Berufung einlegen.
Seit März 2015 halten sich in Saint-Laurent von der Ausschaffung bedrohte Asylbewerber auf. Die EERV hatte das «Collectif R», welches die Asylbewerber in ihrem Anliegen unterstützt, mehrfach aufgefordert, die Kirche zu verlassen. Weil die Besetzer dieser Aufforderung nicht nachkamen, hat die Kantonalkirche Ende Oktober ein Strafverfahren eingeleitet. (kath.ch)