Vereinigte Staaten

US-Richter beurteilt Abschiebungen in Drittstaaten als rechtswidrig

Das US-Heimatschutzministerium hat mehrfach Migranten in Schnellverfahren in Drittländer abgeschoben. Ein Bundesrichter in Boston hat diese von Menschenrechtlern kritisierte Praxis für rechtswidrig erklärt.

Das US-amerikanische Heimatschutzministerium hat zahlreiche Menschen in Länder abgeschoben, zu denen sie keine Bindung haben. Eine aktuelle Untersuchung berichtet von 300 Abschiebungen in Drittstaaten, darunter El Salvador, Ruanda, Eswatini, Palau und Äquatorialguinea. Die US-Regierung habe den Staaten mehr als 32 Millionen Dollar gezahlt.

Ein Bundesrichter in Boston hat nun die Praxis des US-Heimatschutzministeriums für rechtswidrig erklärt, Migranten in Schnellverfahren in Drittstaaten abzuschieben. Das geschieht, wenn Heimatländer sich weigern, die betroffenen Personen aufzunehmen. Die Personen hätten ein Anrecht auf ein Verfahren, um die Abschiebungen in Drittstaaten anzufechten, schrieb Bundesrichter Brian Murphy. US-Gesetze untersagten Abschiebungen in Länder, wo den Betroffenen Gefahr aufgrund ihrer «Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Ansichten» drohe.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch berichtete von einem «geheimen Abkommen», demzufolge die USA 17 Männer und Frauen aus neun afrikanischen Ländern nach Kamerun abgeschoben habe. Mehrere hätten zuvor in den USA Asyl beantragt. In Kamerun seien sie umgehend in Haft genommen worden.

Laut US-Regierungsangaben verpflichten sich die Drittstaaten zu gewissen Standards. Richter Murphy befand, dass viele Fragen offen seien. Niemand wisse wirklich, was diese angeblichen Versicherungen bedeuten. Der Rechtsstreit um Abschiebungen in Drittstaaten läuft seit mehreren Monaten. Murphy hat das Inkrafttreten des Urteils 15 Tage ausgesetzt, um dem Heimatschutzministerium Zeit zum Widerspruch zu geben. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte der «New York Times», Murphy habe eindeutige Rechtsgrundsätze ignoriert. (epd/ dst)

Beitrag teilen

Lesen Sie mehr zum Thema