Migration

UN-Hochkommissare kritisieren britisches Abschiebegesetz

Wer illegal nach Grossbritannien einreist, kann in Zukunft gar kein Asylgesuch mehr stellen. Diese Regelung sei völkerrechtswidrig, argumentieren die Vereinten Nationen.

Die Vereinten Nationen haben das neue Abschiebegesetz in Grossbritannien scharf kritisiert. Dieses stünde in Widerspruch zu den britischen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, betonten der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi, und der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk. Dem «Gesetz gegen illegale Migration» muss König Charles III. noch formal zustimmen.

Das Gesetz würde zudem einen besorgniserregenden Präzedenzfall schaffen, argumentierte Türk. Andere Länder könnten versucht sein, dem Beispiel zu folgen, mit schädlichen Folgen für die Menschenrechte und das internationale Schutzsystem für Flüchtlinge.

Personen, die ohne gültige Papiere eingereist sind und ein Land durchquert haben, in dem sie nicht verfolgt wurden, sollen kein Asylgesuch mehr stellen können. Damit will Grossbritannien vor allem gegen Flüchtlinge vorgehen, die über den Ärmelkanal nach England gelangen. Sie sollen in ihre Heimatländer oder einen Drittstaat abgeschoben werden.

Grandi und Türk kritisierten, dass ihnen der Flüchtlingsschutz oder andere Menschenrechtsansprüche verwehrt werden. Die Regeln gelten demnach für alle Geflüchteten – auch für Kinder, die ohne Begleitung von Erwachsenen ankommen – ungeachtet dessen, ob sie von Verfolgung bedroht sind oder Opfer von Verbrechen wie Menschenhandel oder Sklaverei waren.

Die Flüchtlinge oder Migranten würden in ein anderes Land abgeschoben, ohne dass gewährleistet sei, dass sie dort Schutz erhalten können, erklärten die UN-Hochkommissare. Auch schaffe Grossbritannien mit dem Gesetz weitreichende neue Befugnisse für die Behörden, die Menschen zu inhaftieren, mit nur geringem Einfluss der Justiz. (epd/ pef)