Grossbritannien darf Flüchtlinge nicht nach Ruanda abschieben
Vergangenes Jahr hatte die britische Regierung mit Ruanda ein besonderes Abkommen abgeschlossen. Dieses sah vor, dass Grossbritannien Flüchtlinge nach Ruanda abschieben kann, ohne ihr Asylgesuch zu prüfen. Sollte Ruanda ihnen Asyl gewähren, müssten sie dort bleiben. Nun hat ein Berufungsgericht das Abkommen für rechtswidrig erklärt.
Ruanda habe bislang nicht ausreichend belegen können, dass es ein sicheres Drittland sei, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Es gebe keine Garantie, dass die Asylbewerber nicht wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt würden.
Die ruandische Regierung widersprach dieser Einschätzung und bezeichnete Ruanda als eines der sichersten Länder der Welt. Das ostafrikanische Land sei für seine «vorbildliche Behandlung von Flüchtlingen anerkannt».
Ruanda sollte für das Abkommen zunächst 120 Millionen Pfund (rund 135 Millionen Franken) erhalten. Die Kosten würden sich britischen Medienberichten zufolge auf knapp 170'000 Pfund pro abgeschobener Person belaufen. Das Abkommen sollte eine abschreckende Wirkung auf Flüchtlinge haben.
Im Dezember hatte der High Court in London das Abkommen abgesegnet mit der Begründung, den Abgeschobenen werde ein faires Asylverfahren in Ruanda garantiert. Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen und die Vereinten Nationen sehen darin einen Verstoss gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.
Bislang ist im Rahmen des Abkommens noch kein Migrant nach Ruanda ausgeflogen worden. Ein erster Flieger, der im Juni 2022 eine Gruppe von Asylbewerbern nach Ruanda bringen sollte, wurde kurz vor dem Abflug gerichtlich gestoppt. (epd/ pef)