Erste Anklage nach verschärftem Anti-Homosexuellen-Gesetz
Einem 20-jährigen Ugander wird vorgeworfen, laut Anklage «illegale sexuelle Aktivitäten» mit einem «behinderten Mann» eingegangen zu sein. Der Beschuldigte bleibt für die Dauer des Prozesses im Gefängnis.
Es gab in Uganda in den vergangenen Wochen bereits mehrere Anklagen und Urteile nach dem verschärften Anti-Homosexuellen-Gesetz, aber noch keines mit dem Straftatbestand «schwere Homosexualität». In einem solchen Fall droht die Todesstrafe oder lange Haft.
Auch Personen, die Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-Menschen unterstützen, können nun juristisch belangt werden. International wird Uganda für das Gesetz verurteilt und unter Druck gesetzt. Die Weltbank kündigte an, vorerst keine öffentlichen Gelder mehr für das ostafrikanische Land bereitzustellen, weil das Gesetz gegen ihre Werte verstosse. (epd/ dst)