Eine Kirchgemeinde Thun

Zehn Fragen und Antworten zur Fusionsabstimmung

Die Thuner Reformierten stimmen Ende November über die Fusion ihrer Kirchgemeinden ab. ref.ch beantwortet im Vorfeld die wichtigsten Fragen zum anstehenden Entscheid.
Ob es in Thun zur Fusion von mindestens vier Kirchgemeinden und der Gesamtkirchgemeinde kommt, entscheidet sich an den jeweiligen Gemeindeversammlungen vom 27. November und der Urnenabstimmung vom 30. November.

Die Problematik der Thuner Reformierten zeigt sich exemplarisch bei der Fusionsabstimmung Ende November: Die Thunerinnen und Thuner müssen gleich zweimal zu denselben Vorlagen abstimmen. Einmal als Mitglied einer der fünf Kirchgemeinden an der jeweiligen Versammlung, einmal als Mitglied der Gesamtkirchgemeinde an der Urne.  

«Vielen Stimmberechtigten ist nicht bewusst, dass sie zweimal abstimmen müssen», sagt Andreas Lüscher, Präsident des Kleinen Kirchenrats der Gesamtkirchgemeinde, auf Anfrage von ref.ch. Das habe sich an Informationsveranstaltungen gezeigt.

Die Gesamtkirchgemeinde besteht seit 1967 und ist für Infrastruktur, Kapital und Personal der Thuner Kirchgemeinden zuständig, die sich auf das Kirchenleben konzentrieren. 

Diese zur administrativen Entlastung der Kirchgemeinden eingeführte Doppelkonstruktion führt in Zeiten von sinkenden Mitgliederzahlen, Fragen um Investitionen und Umnutzungen aber zu einer Schwerfälligkeit und Konflikten. Je nach Geschäft müssen mehrere Behörden darüber beraten und entscheiden. Durch die Fusion soll aus den sechs Gemeinden eine Kirchgemeinde Thun werden.

Ref.ch hat die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur möglichen Fusion zusammengefasst.

Wer stimmt über die Fusion ab? 

Insgesamt rund 16’500 stimmberechtigte Personen, die den Kirchgemeinden Thun-Stadt, Strättligen, Lerchenfeld, Goldiwil-Schwendibach, der Paroisse francaise de Thoune und eben der Gesamtkirchgemeinde angehören. Die meisten Mitglieder leben in der Stadt Thun. Vereinzelt betrifft die Vorlage auch französischsprachige Mitglieder ausserhalb der Stadtgrenzen wie dem Berner Oberland oder Teilen des Emmentals. 

Müssen alle Kirchgemeinden zustimmen oder ist eine Teilfusion möglich? 

Alle deutschsprachigen Kirchgemeinden sowie die Gesamtkirchgemeinde Thun müssen dem Fusionsvertrag zustimmen. Einzig die Zustimmung der Paroisse francaise de Thoune, der kleinsten Gemeinde, ist fakultativ. Deren Versammlung findet als einzige nach der Urnenabstimmung vom 30. November statt.

Worüber wird abgestimmt? 

Über die Rechtsgrundlagen für neue Strukturen: Kernstück ist der Fusionsvertrag. Wird dieser angenommen, ist die Fusion Tatsache. Traktandiert sind auch ein Organisations- sowie ein Übergangsreglement, das bis zur Umsetzung der Fusion in Kraft ist. Das Organisationsreglement ist die neue «Verfassung» der Thuner Kirchgemeinde. Es kann nur angenommen oder abgelehnt werden, Änderungen sind an den Versammlungen nicht möglich. Falls das Reglement abgelehnt wird, muss es überarbeitet und erneut zur Abstimmung gebracht werden. 

Welche Auswirkungen hat die Fusion aufs Kirchenleben? 

Die Behörden entschieden sich, zuerst über die Strukturen und erst anschliessend über die Inhalte endgültig zu befinden. Wie das kirchliche Leben in der neuen Gemeinde gestaltet wird, soll der neu gewählte Kirchgemeinderat entscheiden und legitimieren lassen. Dieser soll im Frühjahr 2026 gewählt werden und dann unverzüglich seine Arbeit zur Vorbereitung des Zusammenschlusses per 1.1.2027 aufnehmen. 

Präsident Lüscher von der Gesamtkirchgemeinde sagt: «Im besten Fall spüren die Mitglieder der Kirche gar nichts von der Fusion.» Angebote wie Mittagstische, Soziale Dienste, gesellschaftliche Anlässe, Jassnachmittage oder Beratungsdienste würden erhalten bleiben. «Es kann allerdings sein, dass man gewisse Angebote stadtübergreifend anbieten wird.»  

Angesichts der Entwicklungen der letzten 25 Jahre, in denen die Zahl der Thuner Reformierten um rund einen Drittel zurückging, werde man die Zeit nicht zurückdrehen können. Sprich: Die Pfarrstellenprozente werden in Zukunft weniger, die Gottesdienste ebenso. «Daran ändert auch eine Ablehnung der Fusion nichts.» 

Von welchen Vorteilen ist die Rede? 

Die behördlichen und administrativen Prozesse sollen schlanker werden, heisst es in der Botschaft der Gesamtkirchgemeinde Thun. Das schaffe Raum für eine sinnvolle Gestaltung des kirchlichen Lebens. Eine Thuner Kirchgemeinde ohne innerstädtische Grenzen entspreche zudem der Lebensrealität der Kirchenangehörigen. Sie könnten sich dann in der ganzen Stadt engagieren, die neue Gemeinde würde eine gesamtstädtische Strategie entwickeln und gegen aussen geeint auftreten. «Doppelspurigkeiten und Angebotslücken können dadurch vermieden werden», heisst es in der Botschaft. 

Welche Nachteile könnte die Fusion haben? 

Bei der Beratung im Grossen Kirchenrat, dem Parlament der Gesamtkirchgemeinde, sprach sich eine deutliche Mehrheit (24 zu 2) zwar für die Fusion aus (ref.ch berichtete). Es kamen aber auch die Nachteile zur neuen Organisation zur Sprache. Kritiker der Fusion befürchten eine grössere Distanz zwischen Kirchgemeinde und Mitglieder – etwa durch den Verzicht auf Kirchenkreise mit eigenen Kompetenzen. Und weil die neue Gemeinde die Gemeindeversammlung und nicht ein Parlament als Legislative vorsieht, befürchten einige eine schwächere demokratische Kontrolle. Weitere Kritiker monieren die hohen Kosten von fast einer Million Franken sowie die «Katze im Sack», weil die konkreten Auswirkungen auf das Kirchenleben erst später ausgehandelt werden. 

Woran könnte die Fusion scheitern? 

An der Kirchgemeinde Strättligen. Sie ist mit rund 8000 Mitgliedern die grösste Kirchgemeinde und hat sich in der Vergangenheit erfolgreich gegen Entscheide der Gesamtkirchgemeinde gewehrt. Etwa gegen eine mögliche Umnutzung der sanierungsbedürftigen Johanneskirche. Es gibt deshalb Personen, die eine weitere Zentralisierung kritisch sehen und nicht weniger, sondern mehr Autonomie für die Kirchgemeinden fordern. 

Wie verbreitet diese kritischen Stimmen in der Gemeinde sind und wie stark sie für die Gemeindeversammlung mobilisieren können, ist jedoch schwierig abzuschätzen. Als Strättligen Anfang 2023 über die Aufnahme von Fusionsverhandlungen abstimmte, war die Zustimmung mit 74 Ja gegen 6 Nein bei 9 Enthaltungen deutlich. 

Weshalb soll es keine Kirchenkreise geben? 

Für Gottesdienste, ein Kirchencafé oder kirchlichen Unterricht böten sich unterschiedliche Standorte und Einzugsgebiete an, heisst es in der Botschaft zur Abstimmung. Kirchenkreise würden nicht mehr der Lebensrealität der Thunerinnen und Thuner entsprechen und könnten durch die Konkurrenzierung zentraler mit lokalen Angeboten zu neuen Konflikten führen. Die Einführung solcher Kreise wären in der Gesamtbetrachtung «nur ein halbherziger Schritt» auf dem Weg zu einer neuen «umfassenden und solidarischen Kirchgemeinde Thun», heisst es in der Botschaft. 

Wieso soll es kein Parlament mehr geben? 

Heute zählt das Kirchenparlament 30 Mitglieder, welche die Kirchgemeinden vertreten. «Die Gefahr ist oft gross, dass diese Partikularinteressen vertreten und Sachgeschäfte daran scheitern», sagt Präsident Lüscher. Die neue Gemeinde gehe einen «fortschrittlichen Weg», obwohl es ein Schritt zurück zur Basisdemokratie sei. Auf den Einwand, es gebe keine Kontrollmechanismen mehr, verweist Lüscher auf das Referendumsrecht. Wer 30 Tage nach Beschlüssen der Versammlung 200 Unterschriften sammelt und einreicht, kann eine Urnenabstimmung erzwingen. Die neuen Rechtsgrundlagen lassen zudem andere Aufsichtsorgane zu.

Wieso ist nicht vorgeschrieben, dass die Mitglieder des neuen Kirchgemeinderats aus gewissen Stadtteilen stammen müssen? 

Lüscher stellt sich auf den Standpunkt, dass man Leute finden müsse, die etwas beitragen wollen und können. Es sei schon heute sehr schwierig, Mitglieder für einen Kirchenrat zu finden. Die Suche nach geeigneten Mitgliedern für die neue Exekutive soll nicht noch weiter erschwert werden. «Ich kann mir sonst nicht vorstellen, dass das künftig besser wird.»

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