Das Kantonsparlament habe die Initiative «aus rein politischen und ideologischen Motiven» für ungültig erklärt. Mit diesem Entscheid habe der Grosse Rat die demokratische Rechtsordnung, den Rechtsstaat und die politischen Rechte in krasser Form verletzt.
Vor allem habe das Parlament nicht ausreichend abgeklärt, wie eine konforme Auslegung der Initiative möglich wäre. Schliesslich sei das Begehren in allgemein gehaltenen Worten abgefasst. Der Rekurs sei auch eine Respektbezeugung gegenüber den 8734 Unterzeichnern des Begehrens.
Der Grosse Rat hatte die Initiative im März für ungültig erklärt und sich dabei auf zwei Rechtsgutachten berufen. Die Initiative steht demnach im Widerspruch zur Bundesverfassung und dem darin enthaltenen Diskriminierungsverbot.
Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg hat anfangs 2015 seine Arbeit aufgenommen. Es widmet sich der Forschung und interreligiösen Fragen. Die Initianten wollen der von ihnen befürchteten Ausbildung von Imamen vorsorglich einen Riegel schieben. (sda)