Mit der Initiative wird verlangt, «dass die Verfassung des Kantons Freiburg in dem Sinne zu ändern sei, dass es eine einzufügende Rechtsgrundlage nicht erlaubt, das geplante Zentrum Islam und Gesellschaft und somit jegliche staatliche Imam-Ausbildung einzuführen», gab die Staatskanzlei am 9. April bekannt. Das Initiativbegehren ist mit 126 Unterschriften versehen. Dem Initiativkomitee gehören neben 13 SVP-Mitgliedern auch zwei FDP-Grossräte an.
Der Initiativtext der Kantonalpartei wird nun durch die Staatskanzlei geprüft. Sind Text und Unterschriften in Ordnung, kann die SVP nach der Publizierung im Amtsblatt mit der Unterschriftensammlung beginnen. Der Präsident der kantonalen SVP, Roland Mesot, rechnet damit, dass die Partei am 25. April mit der Unterschriftensammlung anfangen kann, wie er gegenüber den «Freiburger Nachrichten» (10. April) erklärte.
Keine Ausbildung von Imamen
Der Präsident der kantonalen FDP erklärte gegenüber der Zeitung, seine Partei werde die Initiative bekämpfen, weil sie die Autonomie der Universität nicht respektiere. Der ehemalige Rektor der Universität Freiburg, Guido Vergauwen, hatte im Umfeld der Proteste der SVP erklärt, die Universität werde das Gespräch mit den SVP-Exponenten suchen. Unter anderem sollte erklärt werden, dass das Zentrum keine Imame ausbilden wird. Das sei nicht Sache der Universität.
Die neue Rektorin der Universität Freiburg, Astrid Epiney, erklärte gegenüber den Freiburger Nachrichten, das Treffen sei vereinbart worden, habe aber noch nicht stattgefunden. Die Universität wolle zurzeit mit Reaktionen auf das SVP-Volksbegehren zuwarten. Bis zu einer allfälligen Abstimmung dauere es noch lange. Das Zentrum, welches fünf Personen beschäftige, werde mit seiner Arbeit wie bisher weiterfahren, erklärte Epiney in der Freiburger Zeitung «La Liberté».
Rechtlich schwierig umzusetzen
Bernhard Waldmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, meldete gegenüber «La Liberté» Vorbehalte bezüglich des SVP-Vorstosses an. Ein Verfassungsartikel müsse die Freiheit der Lehre und der Forschung sowie der Hochschulen respektieren. Beides werde in der kantonalen Verfassung wie auch in der Bundesverfassung garantiert. Es werde darum nicht einfach sein, alles in Einklang zu bringen. (kath.ch)