Nach einer emotionalen Debatte stimmte der Grosse Rat mit 63 gegen 18 Stimmen bei einer Enthaltung für die von der Regierung beantragte Ungültigkeitserklärung. Die unterlegenen SVP-Grossräte bezeichneten den Entscheid als «feige und skandalös» und sprachen von einem «Verrat am Volk».
Die SVP liess am Freitag noch offen, ob sie den Grossratsentscheid beim Bundesgericht anfechten wird. Das Volksbegehren war letzten Sommer mit rund 9000 Unterschriften eingereicht worden. Das waren ein Drittel mehr als die für eine kantonale Initiative notwendigen 6000 Unterschriften.
Diskriminierungsverbot verletzt
Laut zwei Rechtsgutachten, welche die Freiburger Regierung bei den Verfassungsrechtlern Benjamin Schindler (Uni St. Gallen) und Pascal Mahon (Uni Neuenburg) eingeholt hatte, steht die Initiative im Widerspruch zur Bundesverfassung und dem darin enthaltenen Diskriminierungsverbot.
In der Grossratsdebatte wies Staatsrat Jean-Pierre Siggen darauf hin, dass das Bundesgericht 2013 die Ungültigkeitserklärung des Thurgauer Kantonsparlamentes gegen eine Anti-Koran-Initiative für rechtens erklärt hatte – ebenfalls wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots.
Forschungszentrum
Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg hat anfangs 2015 seine Arbeit aufgenommen. Es widmet sich als Kompetenzzentrum der Forschung und interreligiösen Fragen. Die bisherigen Lehrveranstaltungen widmen sich beispielsweise der christlichen und islamischen Ethik. (sda)