Missbrauchsvorwürfe

Suspendierte Pfarrerin aus Neuenburger Kirche ausgeschlossen

Weil sie die pfarramtliche Berufsethik und die Würde des kirchlichen Amtes verletzt hat: Eine Pfarrerin, die wegen Missbrauchsvorwürfen suspendiert worden war, gehört nicht mehr zum Pfarrkörper der Neuenburger Landeskirche. Es ist ein Präzedenzfall.

Die Verfehlungen waren zu gross: Eine ehemalige Pfarrerin der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Neuenburg (EREN) ist erst suspendiert worden (ref.ch berichtete). Nun hat die Synode «mit grosser Mehrheit» entschieden: Die Pfarrerin wird aus dem Pfarrkörper der Neuenburger Kirche ausgeschlossen, wie es in einer Mitteilung heisst. Damit kann sie im Bereich der EREN weder haupt- noch ehrenamtlich ihren Beruf ausüben.

Der Frau wurde Missbrauch vorgeworfen. Betroffene Frauen berichteten von sexuellen Übergriffen, geistlicher Manipulation und Belästigung. Zuerst hatte sich nur eine Betroffene gemeldet, dann kamen weitere dazu. Die Pfarrerin hatte neben dem Pfarramt als Paar- und Sexualtherapeutin gearbeitet. Die erste Betroffene liess sich in Medienberichten dahingehend zitieren, dass sie die Beschuldigte in ihrer Rolle als Therapeutin aufsuchte.

Internes Disziplinarverfahren

Die EREN reagierte auf die Missbrauchsvorwürfe mit einem internen Disziplinarverfahren. Nach Abschluss dieses Verfahrens suspendierte die Kirche die Pfarrerin, die mittlerweile im Kanton Waadt arbeitete.

An der Synode der EREN von dieser Woche beschlossen die Synodalen, die Frau ganz auszuschliessen. In der Mitteilung der Kantonalkirche heisst es, das Verhalten der Frau sei nicht vereinbar mit der pfarramtlichen Berufsethik und beeinträchtige die Würde des kirchlichen Amtes. Gegen die Pfarrerin läuft ausserdem ein Strafverfahren.

Wiedergutmachung wird geprüft

Der Synodalrat hat von der Versammlung den Auftrag erhalten, sich Gedanken darüber zu machen, wie die EREN Wiedergutmachung leisten könnte. Damit nicht genug: Im Gespräch mit dem Neuenburger Radiosender RTN sagte Synodalrat Jacques Péter: «Eine grundsätzliche Überprüfung der Funktionsweise der reformierten Kirche muss auf den Tisch kommen.» Die EREN verfügt bereits über eine Meldestelle für Betroffene von Übergriffen. Dort hatten sich die Opfer gemeldet.

Die heutige Arbeitgeberin der beschuldigten Pfarrerin, die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Waadt, hatte im Anschluss der Suspendierung durch die EREN ebenfalls Massnahmen ergriffen und die Pfarrerin suspendiert. (dst)

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