Im Kanton Zürich sei die Kirche daran, sich neue Strukturen zu geben, und in der Stadt Zürich soll eine einzige Kirchgemeinde entstehen. Für Kirchgemeinden dieser Grösse seien Kirchgemeindeversammlungen aber nicht mehr praktikabel. Der Regierungsrat habe deshalb dem Kantonsrat beantragt, das Kirchengesetz zu revidieren, wie es in einer Mitteilung heisst. Dies erlaube, Kirchgemeindeparlamente einzuführen. Im Weiteren soll das Kirchengesetz nicht mehr vorschreiben, wie viele Mitglieder eine Kirchenpflege haben muss.
Änderungen soll es gemäss Mitteilung auch bei der Umnutzung kirchlicher Liegenschaften geben. Der Kanton habe fast alle kirchlichen Liegenschaften, die in seinem Besitz waren, an die Kirchgemeinden abgetreten. In den Verträgen wurde aber festgeschrieben, dass die Liegenschaften weiterhin für kirchliche Zwecke benutzt werden müssen.
Der Unterhalt bedeute für die Kirchgemeinden jedoch eine grosse Last, die auf immer weniger Mitglieder verteilt werden muss. Der Regierungsrat will deshalb die Dauer der Zweckbindung auf 20 Jahre beschränken. Im Weiteren sollen Umnutzungen erleichtert werden, wenn die Liegenschaft weiterhin gemeinnützigen Zwecken dient.
Rahmenorganisation deutlich angenommen
An der Zentralkirchenpflege (ZKP) des reformierten Stadtverbandes Zürich ist gestern zudem die Rahmenorganisation für die neue Kirchgemeinde Zürich deutlich angenommen worden. Ein Rückweisungsantrag wurde abgelehnt. Gemäss der Rahmenorganisation gibt es für die neue Kirchgemeinde zehn Kirchenkreise, ein Parlament und eine Kirchenpflege.
Damit könne der Zeitplan eingehalten werden, der ab 2019 nur noch eine Stadtzürcher Kirchgemeinde vorsehe. Dies bestätigte Andreas Hurter, der Präsident des Stadtverbandes, auf Anfrage. Der Weg sei nun für die weitere Umsetzung frei.