Sicherheitsmann freigesprochen
Der 30-jährige Sicherheitsangestellte des Bundesasylzentrums Embrach war angeklagt, weil er einem Asylsuchenden im Januar 2020 mit einem Fusstritt den Kiefer gebrochen haben soll. Nun hat ihn das Bezirksgericht Bülach freigesprochen.
«Für uns ist nur eine Frage relevant: Gab es einen Tritt oder nicht», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Für das Bezirksgericht Bülach war klar, dass der Fusstritt nicht eindeutig bewiesen werden kann und der Mann somit freigesprochen werden muss.
Keine Erinnerung an Fusstritt
Keiner der anderen vier anwesenden Zentrumsmitarbeiter habe einen Fusstritt gesehen. Zudem sei es nicht bewiesen, dass die Verletzungen beim Geschädigten, einem 33-jährigen Kurden aus dem Iran, zwingend von einem Fusstritt herrühren müssten. Es sei auch möglich, dass die Verletzungen beim Handgemenge entstanden seien. Dieses Handgemenge sei aber nicht Teil der Anklage.
Der Staatsanwaltschaft hatte beantragt, dass der Sicherheitsangestellte wegen versuchter schwerer Körperverletzung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten bestraft wird. Der beschuldigte Security hatte beim Prozess zwar eingeräumt, dass er und seine Kollegen Gewalt hätten anwenden müssen, da der Asylsuchende herumgefuchtelt habe. An Schläge, einen Tritt oder weitere Details könne er sich aber nicht erinnern. Dass keiner in jener Nacht den Tritt gesehen haben will, ist für den Anwalt des Asylsuchenden Zeichen eines «problematischen Korpsgeistes». Diese Aussagen seien eine Vertuschungsstrategie.
Bund musste Ermächtigung erteilen
Der Prozess gegen den Security-Angestellten fand bereits im Februar statt. Wegen eines Versäumnisses der Staatsanwaltschaft konnte das Urteil aber erst am Mittwoch eröffnet werden. Sie hatte es versäumt, beim Bund eine Ermächtigung für das Verfahren einzuholen. Der 30-Jährige arbeitet zwar bei einer privaten Sicherheitsfirma, war aber im Auftrag des Staatssekretariates für Migration (SEM) im Bundesasylzentrum tätig. Deshalb gilt er als Beamter.
Die Bundesasylzentren standen wegen Gewaltvorwürfen schon verschiedentlich in der Kritik. Der Bund untersuchte die Vorwürfe, erkannte aber keine systematischen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte der Asylsuchenden. Er kam aber zum Schluss, dass Mitarbeitende von privaten Sicherheitsfirmen in mehreren Fällen unverhältnismässigen Zwang angewendet hätten. (sda/mos)