Sicherheitsmann von Asylzentrum steht vor Gericht
Dem Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wird vorgeworfen, einem randalierenden Bewohner des Bundesasylzentrums in Embrach im Kanton Zürich mit seinem Stiefel einen Tritt gegen den Kopf versetzt zu haben. Vor dem Bülacher Bezirksgericht hat er am Mittwoch einen Freispruch gefordert.
Zur Auseinandersetzung war es in der Nacht auf den 17. Januar 2020 gekommen. Der Asylsuchende, ein heute 33-jähriger Kurde aus dem Iran, trug einen Bruch des linken Unterkiefers davon.
Der 33-Jährige soll gemäss Anklageschrift gegen 0.45 Uhr vor dem Embracher Bundesasylzentrum gestanden und Steine gegen Fenster und Eingangstüre geworfen haben. Er habe sich an jenem Abend ungerecht behandelt gefühlt, da er nicht in seinem gewohnten Raum habe schlafen dürfen, begründete dessen Anwalt dies vor Gericht. Als drei Sicherheitsleute nach draussen gingen, warf er deren Angaben auch Steine auf sie.
Der Mann habe weitere Steine geworfen, auch auf einen seiner Kollegen. «Wir gingen zu dritt auf ihn los, konnten ihn packen und zu Boden drücken», erklärte der 30-jährige Sicherheitsmann. Dabei hätten sie Gewalt anwenden müssen, da der Asylbewerber herumgefuchtelt habe. An Schläge, einen Tritt oder weitere Details konnte sich der Sicherheitsmann nicht erinnern.
Der Verletzte hat, wie sich aus der Befragung des Richters ergab, einzig gegen den Beschuldigten eine Strafanzeige eingereicht. Die anderen beiden hätten ihn zwar auch geschlagen; aber nur der Dritte habe ihm, als er schon am Boden fixiert gewesen sei, mit seinem Stiefel einen Tritt an den Kopf versetzt.
Nur Opfer belastet Sicherheitsmann
Der Staatsanwaltschaft beantragte, dass der 30-Jährige wegen versuchter schwerer Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von acht Monaten bestraft wird. Diese soll zugunsten einer Probezeit von zwei Jahren bedingt aufgeschoben werden.
Der am Boden fixierte Mann habe zwar keine lebensgefährliche Verletzung erlitten, hiess es dazu in der Anklageschrift. Doch hätte es auch zu einem Schädelbruch, einem Schädelhirntrauma mit Hirnblutungen oder einem Genickbruch kommen können. Allerdings wies der Staatsanwalt auch darauf hin, dass es ausser den Aussagen des Opfers keine anderen belastenden Angaben gebe.
Gegenanzeigen und Vertuschungen
Der Verteidiger des Sicherheitsmannes stufte die Aussagen des Asylbewerbers als unglaubhaft und widersprüchlich ein. Diese wiesen eine «zunehmende Dramatisierung» auf. Mit seinen «abenteuerlichen Beschuldigungen», einer erst später eingereichten «Gegenanzeige», wolle er sich im gegen ihn laufenden Verfahren wegen Sachbeschädigung und Drohung gegen Beamte als Opfer darstellen.
Der Kieferbruch sei durch Arztberichte dokumentiert, hielt dem der Anwalt des Asylbewerbers entgegen. Dass keiner in jener Nacht anwesenden Securityleute den Tritt gesehen haben will, führte er auf einen «problematischen Korpsgeist» zurück und bezeichnete deren Aussagen als «Vertuschungsstrategie». Sein Mandant, der bereits vor dem Vorfall an Angst- und Schlafstörungen litt, habe gravierende psychische und physische Folgen davongetragen. Er forderte eine Genugtuung von 10'000 Franken. Das Urteil steht noch aus.