Bundesgericht

Sexarbeitende haben Recht auf Bezahlung

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Sexarbeitende ihren Lohn einklagen können. Bisher war das nicht möglich – die Abmachung über die Bezahlung von Sexarbeit galt als «sittenwidrig».

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2021 festgehalten, dass vertragliche Abmachungen zwischen Sexarbeitenden und ihrer Kundschaft zulässig sind. Das heisse, dass Sexarbeitende neu vor Gericht ein nicht bezahltes Honorar einklagen können, wie das Netzwerk zur Verteidigung der Interessen von Sexarbeitenden in der Schweiz (ProCoRe) in einer Medienmitteilung vom 4. Februar festhält.

Ausserdem verneint das Bundesgericht, dass solche Abmachungen generell sittenwidrig seien. In anderen Bereichen galt das schon vorher nicht: Sexarbeit unterliegt der Einkommens- und Vermögenssteuer und der AHV. Die Abmachungen über die Bezahlung jedoch wurden als sittenwidrig eingestuft.

Dieses Urteil begrüsst auch die Zürcher Stadtmission in einer Medienmitteilung vom 4. Februar. «Endlich erfahren die Sexarbeitenden Rechtsgleichheit», sagt Beatrice Bänninger, Geschäftsführerin der Zürcher Stadtmission, welche die Beratungsstelle für Sexarbeitende, Isla Victoria, betreibt. (mos)