Sea-Eye klagt wegen festgesetztem Schiff
Die Seenotrettungsorganisation Sea-Eye hat beim Zivilgericht im italienischen Chieti Klage gegen die Festsetzung ihres Schiffes «Sea-Eye 4» eingereicht. Wie die Organisation mitteilt, war das Schiff nach der Rettung von 49 Menschen im Mittelmeer am 2. Juni von den italienischen Behörden für 20 Tage im Hafen von Ortona festgesetzt worden. Zusätzlich musste Sea-Eye eine Geldstrafe von 3333 Euro zahlen.
Begründet worden seien die Massnahmen mit einem Verstoss gegen ein im Februar erlassenes Gesetz, wonach das Schiff nach der ersten Rettung von 17 Personen unverzüglich nach Ortona hätte fahren müssen. Die Besatzung hatte nach Angaben der Organisation wegen erneuter Notrufe ihren Kurs geändert und weitere 32 Menschen gerettet. Der Hafen von Ortona sei aber rechtzeitig erreicht worden, erklärte Sea-Eye.
Seit der Amtsübernahme der rechtsnationalistischen Regierung in Italien im Oktober erschweren die Behörden den privaten Seenotrettungsinitiativen die Arbeit. Sie dürfen meist nur noch die Insassen von einem Boot in Seenot an Bord nehmen und werden zu weit entfernten Häfen geschickt, um diese an Land zu bringen. Mehrere Schiffe wurden festgesetzt und die Organisationen mit Strafgeldern belegt, wenn sie eine weitere Rettung unternommen oder einen näheren Hafen angefahren haben.
Dieses Gesetz könne die zivile Seenotrettung zum Stillstand bringen, erklärte der Sea-Eye-Vorsitzende Gorden Isler. Sollte die «Sea-Eye 4» erneut dagegen verstossen, drohe eine Geldstrafe von bis zu 50'000 Euro und eine Festsetzung von bis zu sechs Monaten. (epd/hz)