Migration

Rita Famos wendet sich mit Brief an den Ständerat

Migrationsämter können Ausländer ohne Schweizer Pass wegweisen, wenn diese Sozialhilfe beziehen. Deshalb haben viele Angst, Unterstützung zu beantragen. Das sei eine unhaltbare Situation, finden die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die Schweizer Bischofskonferenz.

Wer als Ausländer in der Schweiz in eine Notlage gerät und deshalb Sozialhilfe beziehen muss, kann seit 2019 weggewiesen werden. Denn die Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes erlaubt es den Migrationsämter in solchen Fällen, eine Niederlassungsbewilligung zu einer Aufenthaltsbewilligung zurückzustufen und Wegweisungen zu verfügen.

Die Folge: Manche Ausländerinnen verzichten aus Angst vor einer Wegweisung auf die Sozialhilfe. Das finden die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die Schweizer Bischofskonferenz stossend. Wer in der Schweiz in eine finanzielle Notlage gerate, habe Anrecht auf Unterstützung für ein «menschenwürdiges Dasein». Das schreiben Rita Famos, Präsidentin der evangelisch-reformierten Kirche, und Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, laut der «Thurgauer Zeitung» vom 14. Februar in einem gemeinsamen Brief an Mitglieder des Ständerats. 

«Die Situation belastet die Betroffenen psychisch stark und erschwert ihre soziale und berufliche Wiedereingliederung», heisst es im Brief weiter. Oft handle es sich um Familien mit Kindern, die in der Schweiz geboren seien, hier zur Schule gingen oder in einer Ausbildung steckten. «Betroffen sind insbesondere auch Alleinerziehende.»

Wie die «Thurgauer Zeitung» schreibt, wenden sich Famos und Gmür an Ständeratsmitglieder, weil die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats am Dienstag zum zweiten Mal über die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» von SP-Nationalrätin Samira Marti berät. Marti will die Situation mit Präzisierungen im Gesetz entschärfen. Die SPK des Ständerats lehnte das Anliegen in ihrer ersten Sitzung hauchdünn ab – mit 6 zu 7 Stimmen ab. (bat)