Religionspädagogik gibt zu reden
Der Aargauer Kirchenrat muss beim Reglement «Pädagogisches Handeln» noch einmal über die Bücher. An der Synode in Aarau hat das Kirchenparlament die Anpassungen beim religionspädagogischen Konzept der Aargauer Kirche mit grosser Mehrheit an die Exekutive zurückgewiesen, wie die Landeskirche mitteilte.
Geändert werden sollten insbesondere bestimmte Formulierungen im Reglement. Unter anderem schlug der Kirchenrat vor, den Begriff «Katechese» durch «Pädagogisches Handeln» zu ersetzen und neben «Gottesdiensten» von «Feiern» zu reden.
Bisheriges Regelwerk veraltet
In der Synode stiessen die vorgeschlagenen Anpassungen jedoch auf Widerspruch. Mehrere Synodale kritisierten, die Vorlage sei zu stark am staatlichen Lehrplan ausgerichtet. Am Ende wies eine grosse Mehrheit das Geschäft an den Kirchenrat zurück. Die Detailfragen der Teilrevision sollen nun einem Vernehmlassungsprozess geklärt werden, wie es in der Mitteilung heisst.
Der Kirchenrat hatte die Teilrevision des Reglements beantragt, weil die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Aargau auch den Religionsunterricht an den Schulen betrifft. Nachdem das Reglement vor über 24 Jahren eingeführt worden sei, dränge sich nun einen Überarbeitung auf, argumentierte die Exekutive.
Kirche behält Immobilien
Wenig Anlass zu Debatten gab dagegen der Entscheid, die Heimgärten Aargau in eine Stiftung zu überführen. Die soziale Institution wird von der Aargauer Landeskirche getragen und bietet unter anderem Wohnplätze für Frauen mit einer psychischen Beeinträchtigung.
Mit der Überführung in eine Stiftung sollen unter anderem vereinfachte Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Die Liegenschaften sollen dabei Eigentum der Landeskirche bleiben. Der Kirchenrat will nun die Details ausarbeiten und sie im Sommer 2024 der Synode vorlegen.
Diskussionslos genehmigt wurde das Budget 2023. Es rechnet mit einem Aufwandüberschuss von rund 100‘000 Franken. (no)