Deutschland

Gymnasium darf Gebete in der Schule untersagen

Ein Berliner Gymnasium darf zur Wahrung des Schulfriedens demonstrative Gebete untersagen. Das Verwaltungsgericht begründete dies auch mit religiösen Konflikten an der Schule. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte als Klägerin zeigt sich enttäuscht.

Ein Berliner Gymnasium darf laut einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts das demonstrative Ausüben von Glaubensbekenntnissen verbieten. Darunter fallen auch Gebete in der Schule. Die Religionsfreiheit des Einzelnen müsse hinter der Wahrung des Schulfriedens zurücktreten, urteilte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte gegen die Schulordnung des Diesterweg-Gymnasiums geklagt. Der Verein sah darin einen Verstoss gegen das Landes-Antidiskriminierungsgesetz.

In der Schulordnung heisst es: «Die demonstrative Ausübung von religiösen Riten und extrem politischen Handlungen sind im Interesse des Schulfriedens untersagt.» Die aktuelle Fassung der Schulordnung ist den Angaben zufolge seit 2023 in Kraft, die beklagte Passage existiert jedoch schon länger.

Das Gymnasium werde von mehr als 600 Schülerinnen und Schülern besucht, die aus 47 Ländern kämen. Die Mehrheit sei muslimischen Glaubens. Die GFF argumentierte, die Vorschrift treffe de facto nur muslimische Schülerinnen und Schüler, die das islamische Pflichtgebet verrichten und verletze damit deren Religionsfreiheit.

Gericht sieht gerechtfertigte Ungleichbehandlung

Das Gericht war zwar auch der Meinung, dass der Satz in erster Linie Musliminnen und Muslime betreffe. Die Ungleichbehandlung sei aber nach dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz gerechtfertigt, wenn ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung vorliege, in diesem Fall der Schulfrieden. Dieser sei ein Rechtsgut von Verfassungsrang.

Es habe am Gymnasium Konflikte mit religiösem Hintergrund gegeben. So hätten während des muslimischen Fastenmonats Ramadan Schülerinnen und Schüler andere unter Druck gesetzt, die nicht fasteten. Ein milderes Mittel als das Verbot sei dem Gericht zufolge nicht infrage gekommen. Ein Gebetsraum hätte religiöse Konflikte nur verlagert, ausserdem gebe es weder die nötigen Räumlichkeiten noch ausreichend Aufsichtspersonal.

Klägerin: Eingriff in die Religionsfreiheit verkannt

Die Verfahrensbeauftragte der GFF zeigte sich von dem Urteil «sehr enttäuscht». Das Verwaltungsgericht habe die Schwere des Eingriffs in die Religionsfreiheit verkannt, beklagte sie. Ausserdem seien nur «sehr geringe Anforderungen» an die Gefährdung des Schulfriedens gestellt worden. Auch bei der Beurteilung der Gemengelage an der Schule war der Verein anderer Auffassung als das Gericht.

Offiziell beklagt war das Land Berlin, welches Mitarbeiter der Senatsbildungsverwaltung zur Verhandlung schickte. Vorab hatte die Behörde dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitgeteilt, es gelte das Prinzip der eigenverantwortlichen Schule. Die Bildungsstätten könnten selbst über ihre Schulordnung entscheiden.

Bereits 2011 war ein 18-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Er hatte verlangt, einmal am Tag ausserhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen. (epd/ gab)

Beitrag teilen

Lesen Sie mehr zum Thema