Frankreich

Gericht kippt Burkini-Verbot an Côte d’Azur-Strand

Das Verwaltungsgericht in Nizza hat das Burkini-Verbot einer Gemeinde an der Côte d’Azur vorläufig ausser Kraft gesetzt. Die Richter sahen in dem Strandverbot schwerwiegende Eingriffe in mehrere Grundfreiheiten.

Das Verwaltungsgericht in Nizza hat ein vom südfranzösischen Küstenort Mandelieu-la-Napoule verhängtes Strandverbot für Burkinis, die muslimischen Ganzkörperbadeanzüge, gekippt. Wie die Richter im Eilverfahren entschieden, beeinträchtige das Verbot drei Grundfreiheiten in schwerwiegender und rechtswidriger Weise, und zwar die Bewegungsfreiheit, die Gewissensfreiheit und die persönliche Freiheit.

Die Gemeinde habe das Verbot damit begründet, dass von Personen mit Kleidung, die wie der Burkini deutlich eine religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck bringt, eine Störung der öffentlichen Ordnung ausgehe, teilte das Gericht mit. Dafür habe die Gemeinde aber keinerlei Belege geliefert und lediglich auf zwei Vorfälle verwiesen, die sich vor 10 und 14 Jahren zutrugen.

Das Gericht stellte fest, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass solche Kleidungsstücke ein Risiko für die Sicherheit der Strandbesucher und Badenden darstellten.

Das Urteil illustriert den verbissenen Streit, der in Frankreich seit Jahren um das Kopftuch und andere muslimische Bekleidungsstücke für Frauen geführt wird. Obwohl der Staatsrat, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, ein Burkini-Verbot am Strand schon vor Jahren gekippt hatte, haben einige Küstenorte dennoch im Sommer ein solches Verbot verfügt.

Mandelieu-la-Napoule war 2012 sogar der erste Badeort, der ein solches Verbot verhängte. Trotz der Entscheidung des Staatsrats erneuerte der konservative Bürgermeister des Ortes das Verbot stets aufs Neue. Frankreich versteht sich als laizistisches Land, in dem eine strikte Trennung von Staat und Religion herrscht. Der Umgang mit religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit sorgt immer wieder für Kontroversen, vor allem im Zusammenhang mit dem Islam. (sda/ no)

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