Bern

Regierung genehmigt Kantonsbeiträge für Landeskirchen

In den kommenden Jahren werden die Berner Landeskirchen jährlich rund 30 Millionen Franken erhalten. Der Kanton Bern unterstützt damit deren Angebot im Interesse der gesamten Gesellschaft.

Die drei Landeskirchen des Kantons Bern können aufatmen: Die Kantonsbeiträge für die Periode von 2026 bis 2031 sind genehmigt. Der Grosse Rat ist der Empfehlung der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) gefolgt. Sie hatte den Kantonsbeitrag befürwortet wegen der gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen. Das geht aus einer Mitteilung hervor.

Der Kanton Bern unterstützt die drei Berner Landeskirchen mit einem Beitrag von jährlich insgesamt rund 30 Millionen Franken für ihr breites Angebot an Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. So sieht es das totalrevidierte Landeskirchengesetz vor. Basis für die Berechnung des Beitrags sind die Berichte der Landeskirchen, die heuer erstmals einen umfassenden Überblick über ihre vielfältigen Leistungen vermitteln.

Der Grosse Rat anerkennt die Leistungen der Kirchen und deren grossen Aufwand etwa im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Begleitung von Armutsbetroffenen und Betagten sowie seelsorgerliche Leistungen.

Die SAK hatte jedoch bemängelt, dass in den Berichten der Landeskirchen eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Missbrauch in der Kirche fehle. Sie fordert, dass dies zukünftig in die Berichterstattungen aufgenommen wird. (dst)