Grund sei, dass dem 43-Jährigen das Recht auf einen Priester im Hinrichtungsraum verwehrt wurde, berichteten örtliche Medien am Dienstag. Die Gefängnisverwaltung müsse nun klären, ob eine kürzlich eingeführte Regelung zur Sterbebegleitung von Todeskandidaten gerechtfertigt sei.
Der Aufschub der Hinrichtung per Giftspritze sei rund eine Stunde vor dem geplanten Termin angeordnet worden. Die Behörden in Texas hatten 2019 verfügt, dass Geistliche nicht mehr in der Todeskammer anwesend sein dürfen.
Der Oberste Gerichtshof hatte damals eine Hinrichtung gestoppt, weil einem Insassen nicht die Begleitung durch einen buddhistischen Geistlichen ermöglicht worden war. Seither dürfen nur Justizvollzugsbeamte während der Exekution anwesend sein.
Gläubiger Katholik
Die Anwälte des 43-Jährigen hatten argumentiert, ihr Mandant habe als gläubiger Katholik das Recht auf eine seelsorgerische Begleitung. Der Mann war 1998 wegen des Mordes an einer 85-Jährigen verurteilt worden. Mit zwei Komplizen hatte er die Frau in ihrer Wohnung in Brownsville überfallen und mindestens 56’000 Dollar erbeutet, heisst es in den Unterlagen der Gefängnisverwaltung. Der Verurteilte bestreitet, die Frau umgebracht zu haben.
Wegen der Corona-Pandemie waren Hinrichtungen in Texas im Februar ausgesetzt worden, inzwischen kann die Todesstrafe dort wieder vollstreckt werden. Seit der Oberste Gerichtshof 1976 Hinrichtungen wieder zuliess, wurden nach Angaben des Death Penalty Information Center in den USA 1518 Todesurteile vollstreckt, die meisten davon in Texas. In den vergangenen Jahren haben mehrere Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft oder deren Vollstreckung ausgesetzt. In rund 20 der 50 US-Staaten gibt es sie nicht mehr. (sda/bat)