Neonazis dürfen nicht mehr überall letzte Ruhestätte finden
Nach der umstrittenen Beisetzung eines Neonazis auf dem evangelischen Südwestkirchhof in Stahnsdorf bei Potsdam vor einem Jahr haben Landeskirche und Friedhofsverwaltung Konsequenzen gezogen. Für das reguläre Verfahren von Neubeisetzungen auf nicht mehr betreuten und ruhenden Gräbern seien inzwischen tiefgehende, umfassende Prüfungen auferlegt worden, sagte Friedhofsverwalter Olaf Ihlefeldt dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag.
«Das heisst, sollten die historischen Daten von früher Bestatteten kulturhistorisch, gesellschaftspolitisch oder religiös sensibel sein, werden Neubeisetzungen erst nach umfassender Recherche freigegeben», sagte Ihlefeldt: «Ganz besonders geschützt vor Neubelegungen sind die Gräber der Menschen jüdischer Abstammung.»
Jüdischer Grabstein noch sichtbar
Der Neonazi Henry Hafenmayer war am 8. Oktober 2021 in einem lange aufgegebenen Grab eines jüdischstämmigen Protestanten auf dem Südwestkirchhof beigesetzt worden. Der Grabstein des Musikwissenschaftlers Max Friedlaender (1852-1934) stand dort noch. An der Beisetzung nahmen Rechtsextremisten und Antisemiten teil, darunter der Holocaustleugner Horst Mahler.
Grundsätzlich stehe es zwar weder der evangelischen Kirche noch anderen Organisationen in Deutschland zu, die Hintergründe von Verstorbenen oder Angehörigen hinsichtlich ihrer Herkunft, politischen Orientierung oder religiösen Bindung in Bezug auf eine Anmeldung zu einer Bestattung zu beurteilen, sagte Ihlefeldt. Sollten jedoch Erkenntnisse über antisemitische und menschenfeindliche Äusserungen oder Handlungen der verstorbenen Person bekannt sein, werde von Friedhofsverwaltung und Leitungsgremien der Landeskirche gemeinsam entschieden, «ob die Bestattung auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf abgelehnt werden muss».
Antisemitismus nicht dulden
Eine Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof komme insbesondere dann nicht in Betracht, wenn zu befürchten sei, dass die Beisetzung für antisemitische oder rechtsradikale Äusserungen genutzt werden soll, sagte Ihlefeldt.
«Wenn also bei uns die Bestattung eines Verstorbenen angemeldet wird und der Mensch hat sich zu Lebzeiten nachweislich gegenüber anderen Menschen unwürdig oder antisemitisch geäussert und rechtsradikale Propaganda betrieben, ist dies ein konkreter Fall zur Ablehnung einer Bestattung», sagte Ihlefeldt. (epd/no)