«Nein heisst Nein»-Lösung zeichnet sich ab
Der Bundesrat will den Tatbestand der Vergewaltigung im Strafgesetz ausweiten. Neu soll sich auch strafbar machen, wer gegen den Willen des Opfers handelt. Es soll der Grundsatz «Nein heisst Nein» gelten. Eine Nötigung durch Gewalt oder Drohung muss demnach nicht mehr vorliegen.
Der Vorentwurf der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hatte in der Vernehmlassung jedoch nur bedingt Unterstützung gefunden. Gefordert wurde grundsätzlich eine Ausweitung des Begriffs «Vergewaltigung» und eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung. Die «Nein heisst Nein»-Lösung wurde verbreitet als zu schwach angesehen.
Kommissionspräsident Carlo Sommaruga (SP/GE) erinnerte eingangs der Eintretensdebatte daran, dass die Räte beschlossen hatten, das Sexualstrafrecht im Rahmen der Harmonisierung der Strafrahmen als eigenes Gesetzesprojekt voranzutreiben.
Das ist laut Beat Rieder (Mitte/VS) ein «goldrichtiger Entscheid» gewesen. Er habe es erlaubt, sich in aller Breite und eingehend mit der Revision zu befassen. «Ohne Abtrennung wäre das heutige Resultat nicht möglich gewesen», zeigte sich auch Justizministerin Karin Keller-Sutter überzeugt.
Mitte für Widerspruchslösung
In der Sache selbst warnte Rieder vor mehr Anklagen und mehr Urteilen, sollte der Rat die Zustimmungslösung wählen. Diese suggeriere eine grundsätzliche Strafbarkeit und wäre eine falsche Kriminalisierung der Sexualität. Sie wecke falsche Erwartungen und könne zu einer Beweislastumkehr führen und den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» relativieren.
Mit der Revision werde das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst, sagte Keller-Sutter. Sie warnte gleichzeitig vor zu hohen Erwartungen. Egal, welche Lösung man bei der Beurteilung der Vergewaltigung wähle, die Beweisschwierigkeiten würden mit der Revision nicht beseitigt.
Der Paradigmenwechsel müsse auf allen Stufen ankommen. Deshalb kündigte die Justizministerin ein Projekt für eine Bestandesaufnahme in den Kantonen an. Dieses soll klären, wie Opfer begleitet werden, wie sie befragt werden, wie die Staatsanwälte, die Anwälte und die Angehörigen der Polizei ausgebildet werden. «Das möchte ich gerne geklärt haben», sagte Keller-Sutter.
Auch nonverbale Signale
Erfasst werden sollen künftig sexuelle Handlungen, welche der Täter oder die Täterin am Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt und sich dabei über den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt – vorsätzlich oder eventualvorsätzlich. Dieser Wille kann vom Opfer verbal oder nonverbal geäussert werden. (sda/bat)