Nach Urteil zu Armenier-Genozid: Kirchenbund bleibt bei seiner Haltung

Gemäss des Europäischen Menschengerichtshofs hat die Schweiz die Meinungsfreiheit eines Genozid-Leugners verletzt. Unlängst hat der Kirchenbund mit Gedenkfeiern an den Armenier-Genozid vor 100 Jahren erinnert. Wie reagiert er auf das Urteil?

Katholikos Aram I. und Gottfried Locher, Kirchenbundspräsident.
Katholikos Aram I. und Gottfried Locher, Kirchenbundspräsident. (Bild: SEK)

Am letzten Donnerstag hat der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Strassburg ein Urteil bestätigt, dass die Schweiz die Meinungsfreiheit des türkischen Staatsangehörigen Dogu Perinçek verletzt habe. Perinçek hatte den Genozid an den Armeniern in der Schweiz 2005 öffentlich geleugnet und war wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm verurteilt worden.

Erst vor kurzem war der armenische Katholikos Aram I. auf Einladung des Kirchenbundes in der Schweiz und hat den Schweizern gedankt, die seit 100 Jahren Zeugnis über den Genozid gegen die Armenier abgelegt haben. Wie beurteilt der Kirchenbund nun das Urteil des EGMR?

Auf Anfrage zitiert dazu die Kommunikationsstelle des Kirchenbundes aus einem Brief von Kirchenbundspräsident Gottfried Locher an Bundesrätin Sommaruga vom Februar 2014: «Unabhängig von juristischen Urteilen und politischen Abwägungen bedeutet die Relativierung des geschehenen Menschenunrechts eine unerträgliche Verhöhnung der Überlebenden. Das ist mit einer auf Recht und Freiheit gründenden Weltgemeinschaft unvereinbar.» Der Kirchenbund sehe im Urteil des EGMR keinen Grund, seine Position zum Genozid an den Armeniern zu ändern.

Der Kirchenbund hält zudem fest, dass «sich das Urteil nur auf die Meinungsäusserungsfreiheit konzentriert und nichts zur historischen Existenz oder nicht-Existenz des Genozids an den Armeniern sagt». Allerdings könnte das Urteil zur Folge haben, dass die «schweizerische Strafnorm gegen Rassendiskriminierung in Zukunft geschwächt wird». Das würde der Kirchenbund sehr bedauern.