Kirchenbund gedenkt des Armenier-Genozids

2015 jährt sich der Genozid an den Armeniern zum hundertsten Mal. Seit 1915 und schon vorher engagierten sich Schweizer für das armenische Volk. Der Kirchenbund empfängt deshalb Aram I., den Katholikos der armenischen Kirche aus dem Libanon. Er wird vom 24. bis 26. September in der Schweiz an Gedenkanlässen teilnehmen.

Armenische Flüchtlinge 1915 in Syrien.
Armenische Flüchtlinge 1915 in Syrien. (Bild: Wikimedia/American Committee for Relief in the Near East)

«Wir gedenken der Opfer. Gleichzeitig würdigen wir jene, die sich für die Überlebenden eingesetzt und Zeugnis über das Vorgefallene abgelegt haben», sagt Gottfried Locher, Ratspräsident des Kirchenbundes, gemäss einer Mitteilung vom 16. April.

Beim Besuch in der Schweiz möchte Aram I. Volk und Behörden den Dank der Armenier überbringen. Dazu finde am 25. September um 17.30 Uhr ein ökumenischer Gottesdienst im Berner Münster statt. Dem Gottesdienst schliesst sich eine öffentliche Gedenkzeremonie an.

Unter den Schweizern, die sich engagiert haben, befindet sich auch Pfarrer Antony Krafft-Bonnard, der 1921 in Begnins VD und Genf Heime für armenische Kinder gründete. Aram I. wird am 24. September in Begnins an einer Gedenkfeier teilnehmen. Ausserdem wird er am 26. September in Walzenhausen AR zu Ehren des Krankenpflegers Jakob Künzler eine Rede halten. Dieser war Augenzeuge des Genozids und rettete zahlreiche Armenier.

Systematische Vernichtung

Zwischen 1915 und 1918 fielen die türkischen Armenier einer systematischen Vernichtungskampagne der Jungtürken zum Opfer. Historiker schätzen, dass rund 1,5 Millionen Armenier getötet wurden. Bis heute habe keine türkische Regierung die historische Realität des Völkermordes anerkannt. Der Kirchenbund hatte 2003 den Nationalrat aufgefordert, den Genozid anzuerkennen.
Der Gedenktag des Völkermordes an den Armeniern ist der 24. April. Der Kirchenbund lade die Kirchgemeinden deshalb ein, am 26. April einen Gedenkgottesdienst durchzuführen, und stelle liturgisches Material zur Verfügung.